Was ist eigentlich...?
Abwehrkosten sind die Kosten, die für die Abwehr eines unberechtigten Anspruchs vom Versicherer geleistet werden. Dies betrifft sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Kosten. Unter die Abwehrkosten fallen insbesondere Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- oder Sachverständigenkosten sowie Zeugenauslagen oder Reisekosten.