Non-Admitted Verbotsländer

Besitzt die Versicherungsnehmerin Tochtergesellschaften im außereuropäischen Ausland oder in der Schweiz kann es vorkommen, dass der Versicherungsschutz aufgrund gesetzlicher Bestimmungen des jeweiligen Landes für diese Gesellschaften durch den deutschen Versicherer nicht gewährleistet werden kann.

Eine mögliche Lösung dieses Problems bildet der Abschluss von Lokalpolicen über den Versicherer, sofern dieser in der Lage ist diese anzubieten. Darüber hinaus können eigene Deckungen vor Ort eingekauft werden. Letztlich bieten einige Bedingungswerke über die sogenannte FinC-Klausel (Financial Interest Cover) Versicherungsschutz mit dem Ziel, den Wertverlust, der z.B. der deutschen Mutter- durch einen Schadenfall der ausländischen Tochtergesellschaft in einem “Verbotsstaat” (non-admitted country) entsteht, abzusichern. 

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