Entsprechendes gilt für Versicherungsfälle, denen mehrere, von einer oder mehreren versicherten Personen begangene Pflichtverletzungen zugrunde liegen, wenn diese für denselben Vermögensschaden ursächlich sind.
Mit der Serienschadenklausel werden somit unter den vorgenannten Voraussetzungen mehrere Versicherungsfälle zu einem Versicherungsfall zusammengefasst, so dass die Bedingungen und die Versicherungssumme zu dem Zeitpunkt maßgeblich sind, in dem der erste den Serienschaden auslösende Versicherungsfall eingetreten ist.