Aufsichtsrat

Archiv

BOARD 01/2023

Die haftungsrechtliche Bedeutung gemeinsamer Einschätzungen von Vorstand und Aufsichtsrat

Fachbeiträge von Oliver Lange

Als Nichtjurist könnte man meinen, dass gemeinsame Einschätzungen mehrerer unabhängiger Gremien – bspw. Vorstand und Aufsichtsrat – das Risiko einer individuellen Haftung der Gremienmitglieder für den Fall einer Fehleinschätzung grundsätzlich ausschließen.

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Der Aufsichtsrat 11/22

Das aktuelle Stichwort: Plausibilisierungshaftung

Fachbeiträge von Oliver Lange

Wissen Sie eigentlich, was unter einer „Kataloghaftung“, einer „Rückwärtsdeckung“ oder einer „Plausibilisierungshaftung“ zu verstehen ist? Falls nicht, sollten Sie sich weiterbilden, denn es handelt sich um Schlagworte, die relevante Aspekte der Aufsichtsratstätigkeit umreißen…

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BOARD 02/2022

Zur aktuellen Risikosituation der Aufsichtsratsmitglieder und deren Versicherung

Fachbeiträge von Oliver Lange

Die gegenwärtigen Verhältnisse in Welt und Wirtschaft begründen erhebliche Haftungsrisiken für Aufsichtsratsmitglieder.

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FBB (BER)

Kolumne von Oliver Lange

Was soll man sich viele eigene Gedanken machen, wenn es interessante zitierfähige Texte aus anderer Quelle gibt, die dem Publikum möglicherweise nicht hinreichend bekannt sind, es aber verdienen, bekannt zu sein und im kollektiven Gedächtnis zu bleiben. Diesmal: Der Flughafen Berlin Brandenburg.

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BOARD 04/2021

Die Bedeutung der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat

Fachbeiträge von Franz M. Held

Zur Absicherung des Privatvermögens bei Inanspruchnahmen wegen behaupteter Pflichtverstöße bei einer Organtätigkeit hat sich die D&O-Versicherung als unverzichtbarer Schutz für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder etabliert.

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Aktuelle Rechtsprechung

Die Haftung der Aufsichtsratsmitglieder für Pflichtverletzungen des Vorstands

Beitrag von Oliver Lange

Das Berliner Kammergericht hat jüngst, durch Urteil vom 29.04.2021 (Az. 2 U 108/18, veröffentlicht in BeckRS 2021, 11268), zwei frühere Aufsichtsratsmitglieder einer insolventen Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch zur Zahlung von rund 1,6 Mio. EUR zuzüglich Zinsen, vorgerichtlicher Kosten und der Kosten des Rechtsstreits an den Insolvenzverwalter der Gesellschaft verurteilt.

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