Zur Enthaftung des Geschäftsführers
Beitrag von Oliver Lange
Es ist immer wieder erstaunlich, wie wenig in der Praxis über die Entlastung bekannt ist, obwohl sie dort andauernd vorkommt. Zwar wird sie jedem ein ungefährer Begriff sein als Erklärung der Gesellschafter, dass die zurückliegende Geschäftsführung im Großen und Ganzen gebilligt werde. Eine bloß ungefähre Begriffsvorstellung genügt jedoch nicht, um eine verlässliche Einschätzung bilden zu können.