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BOARD 01/2023

Die haftungsrechtliche Bedeutung gemeinsamer Einschätzungen von Vorstand und Aufsichtsrat

Fachbeiträge von Oliver Lange

Als Nichtjurist könnte man meinen, dass gemeinsame Einschätzungen mehrerer unabhängiger Gremien – bspw. Vorstand und Aufsichtsrat – das Risiko einer individuellen Haftung der Gremienmitglieder für den Fall einer Fehleinschätzung grundsätzlich ausschließen.

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