BOARD 01/2023
Fachbeiträge von Oliver Lange
Als Nichtjurist könnte man meinen, dass gemeinsame Einschätzungen mehrerer unabhängiger Gremien – bspw. Vorstand und Aufsichtsrat – das Risiko einer individuellen Haftung der Gremienmitglieder für den Fall einer Fehleinschätzung grundsätzlich ausschließen.