Unternehmensleiter haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für begangene Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer Organtätigkeit. Das Wissen um jene Organhaftung ist inzwischen weit verbreitet. Wer als Organ eines mitteständischen Unternehmens sicher entscheiden möchte, schließt deshalb eine D&O-Versicherung ab. Es ist wichtig, diese Absicherungsoption auf Anbieterseite langfristig zu erhalten. Was dabei gerade in Krisenzeiten zu beachten ist, erklärt Lars Sapara in der VersicherungsPraxis: PDF download