U.S.-Recht

Eine wesentliche Bedeutung für den D&O-Versicherungsschutz kommt dem U.S.-Recht zu, also solcher Ansprüche, welche in den USA oder nach dem dort geltenden Recht erhoben werden. Grund für diese Regelung ist, dass das Haftungsrisiko in den USA wesentlich größer ist als in Europa. Aktionäre können nach dem in den USA geltenden Recht die Ansprüche der Gesellschaft im eigenen Namen im Wege der Prozeßstandschaft geltend machen.

Zudem besteht ein höheres Kostenrisiko, da jede Partei ihre eigenen Verfahrenskosten selbst zu tragen hat, also unabhängig vom Ausgang der konkreten Rechtsstreitigkeit. Daher erstreckt sich der D&O-Versicherungsschutz häufig nicht auf solche Haftpflichtansprüche, die in den USA oder auf Basis des dort geltenden Rechts erhoben werden. Dies sind insbesondere Haftpflichtansprüche, die ganz oder teilweise auf tatsächlichen oder angeblichen Verstößen gegen Bestimmungen des US-Gesetzes zur Sicherung des Ruhestandseinkommens von Angestellten (Employee Retirement Income Securities Act von 1974), des US-Securities Act von 1933 oder des US-Securities Exchange Act von 1934 oder Durchführungs- oder Verwaltungsvorschriften dieser Bestimmungen oder vergleichbarer Bundes- oder Staatsgesetze oder entsprechender Common Law Gesetze in der jeweils aktuell gültigen Fassung beruhen.

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