
D&O von der VOV: Weil Fachleute Fachleute brauchen.
Eins ist klar: D&O-Versicherungen decken im Schadensfall hohe Beträge ab, die Entscheiderinnen und Entscheider meist nicht privat stemmen können. Umso besser, wenn Sie gut beraten sind, welche Police Ihrer Managementsituation angemessen ist. Bei Entscheidungen sind Sie oft auf sich gestellt. Bei Versicherungen hingegen nie.
FAQs rund um D&O-Versicherungen bei der VOV
Was ist eine D&O-Versicherung?
D&O ist die Abkürzung für „Directors and Officers“; D&O-Versicherungen schützen also Unternehmensleitung und Aufsichtsgremien, Entscheider und Management. Sie sind auch als Organ- oder Managerhaftpflicht bekannt und ist eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Eine D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen von Entscheidern, wenn diese als versicherte Person persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, weil bei Ausübung der jeweiligen Organtätigkeit Pflichten verletzt worden sind, bzw. verletzt worden sein sollen. In über 90 Prozent der Fälle ist der Anspruchsteller das „eigene“ Unternehmen, es können aber auch Außenansprüche von Dritten vorkommen.
Neben der Unternehmens-D&O-Versicherung gibt es auch die Vereins-D&O, Selbstbehalt-D&O, Aufsichtsrat-D&O und persönliche D&O-Versicherung, die jedes einzelne Organmitglied ausschließlich für die eigenen Bedürfnisse verhandeln und abschließen kann.
Wer braucht eine D&O-Versicherung?
Die D&O-Versicherung bietet Schutz für Entscheidungsträgerinnen und -träger in Unternehmen und Vereinen vor persönlicher Haftung für Entscheidungen, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit treffen. Der Versicherungsschutz gilt für alle Organmitglieder – also Vorstand, Geschäftsführung sowie Aufsichtsrat oder Beirat – ebenso wie für deren Vertreter, faktische Organe, leitende Angestellte und Prokuristen, aber zum Beispiel auch für Interimsmanager, Compliance- und Datenschutzbeauftragte.
D&O für Geschäftsführer: § 43 Abs. 1 GmbHG (GmbH-Gesetz) bestimmt, dass ein Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden hat. Gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG haften Geschäftsführer, die ihre Pflichten verletzen, gegenüber der Gesellschaft für den entstandenen Schaden. Neben dieser allgemeinen Haftungsregelung existieren verschiedenste weitere Haftungstatbestände nicht nur im Gesellschaftsrecht, sondern beispielsweise auch im Verhältnis zu Sozialversicherungsträgern oder dem Fiskus. Dabei haftet ein Geschäftsführer regelmäßig mit seinem gesamten privaten Vermögen – schon bei einfacher Fahrlässigkeit.
D&O für Vorstände: Das Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft haftet gemäß AktG § 93 Abs. 2 gegenüber dem Unternehmen oder Dritten bei Pflichtverletzungen gleichermaßen wie ein GmbH-Geschäftsführer. Es ist jedoch einem noch höheren Inanspruchnahmerisiko ausgesetzt, da der Aufsichtsrat seinerseits verpflichtet ist, Ansprüche gegen ein Vorstandsmitglied auch zu verfolgen.
D&O für Aufsichtsräte: Verletzen Aufsichtsratsmitglieder ihre Pflichten schuldhaft, auch fahrlässig, so haften auch sie gemäß § 116 AktG gegenüber der Gesellschaft für einen Vermögensschaden mit ihrem Privatvermögen.
Was schützt eine D&O-Versicherung?
Geschützt wird das Privatvermögen eines Geschäftsführers, Vorstands, Aufsichtsrats oder eines leitenden Angestellten, falls dieser wegen eines
vorgeworfenen Pflichtenverstoßes im Rahmen seiner jeweiligen Tätigkeit auf Schadensersatz vom eigenen Unternehmen in Anspruch genommen wird.
Konkret übernimmt die D&O-Versicherung die Kosten der qualifizierten Schadenabwehr und etwaige Schadenersatzzahlungen.
Wer sich gegen Managerhaftungsrisiken schützen will, braucht also eine D&O-Versicherung.
Welche Funktionen erfüllt eine D&O-Versicherung?
Rechtsschutzfunktion: Die D&O-Versicherung übernimmt die Abwehrkosten im Falle einer unberechtigten persönlichen Inanspruchnahme. Dazu gehören Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- oder Sachverständigenkosten sowie Zeugenauslagen oder Reisekosten.
Freistellungsfunktion: Kommt es zu einem Pflichtenverstoß, der zu einem finanziellen Schaden für das Unternehmen oder Dritte führt, so sind Sie für den eingetretenen Vermögensschaden persönlich haftbar. Die D&O-Versicherung schützt vor den Folgen solcher persönlichen Inanspruchnahmen, indem sie bei einem berechtigten Schadenersatzanspruch die Schadensumme ausgleicht.
Schutz für das Unternehmen: Unternehmen bieten ihren Organmitgliedern oft eine D&O-Versicherung an, häufig fordern Organmitglieder diese auch selbst ein. Der durch eine D&O-Versicherung vermittelte Schutz ist also ein wesentlicher Baustein, um qualifizierte Führungskräfte zu gewinnen und zu halten. Auch für Unternehmen selbst bieten D&O-Versicherungen Vorteile: Sie kann im Schadenfall helfen, Imageschäden für das Unternehmen zu begrenzen, sowohl nach außen als auch nach innen, indem etwa frühzeitig auf eine Einigung hingewirkt wird. Zudem dient die D&O-Versicherung dem Unternehmen als Bilanzschutz, indem sie das Organ von dem Schadenersatzanspruch freistellt und die Forderung des Unternehmens ausgleicht. Manche Deckungselemente kommen dabei ausschließlich dem Unternehmen zugute – und nicht Ihnen.
Was sind häufige Fälle, bei denen eine D&O-Versicherung greift?
Nichtbeachtung anerkannter betriebswirtschaftlicher Grundsätze: Das sind für Unternehmen zentrale Themen wie die Prinzipien der Rentabilität, Wirtschaftlichkeit, Liquidität und Risikostreuung. Eine Nichtbeachtung kann
sich beispielsweise auf die fehlerhafte Kalkulation von Projekten und
Aufträgen oder die mangelhafte Sicherstellung ausreichender Liquidität
beziehen.
Unternehmenserwerb ohne ausreichende Due Diligence: Hierzu gehört beispielsweise der Fall, wenn vor einer Unternehmensübernahme oder -transaktion nicht alle relevanten Informationen eingeholt, ausreichend analysiert oder geprüft und so Risiken verkannt wurden.
Nicht-Ausnutzen von Steuervorteilen und Subventionen: Dazu zählen Fristversäumnisse, die verspätete Abgabe von Anträgen oder auf das grundsätzliche Versäumnis, eine Subvention überhaupt abzurufen.
Fehlende Reaktion auf Veränderungen des wirtschaftlichen Umfeldes: Das kann beispielsweise das Versäumen von Effizienzsteigerungen in den Unternehmensprozessen mit den Möglichkeiten der Digitalisierung sein. Denn das Management sollte das geführte Unternehmen auf konjunkturelle Schwankungen, regulatorische Änderungen oder den technologischen Fortschritt rechtzeitig einstellen können.
Fehlerhafte Auswahl oder Kontrolle von Mitarbeitenden: Ein Unternehmen und sein Management sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die von ihnen beschäftigten Personen die erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten, Integrität und sonstigen Voraussetzungen erfüllen, um ihre Positionen effektiv auszufüllen.
Verspätetes Stellen eines Insolvenzantrags: Das Management eines Unternehmens muss lokale Gesetze und Verfahren genau kennen und für den Insolvenzantrag auch professionelle Beratung einholen. Häufiger Haftungsauslöser für D&O-Schadenfälle sind durch das Management veranlasste Zahlungen nach Insolvenzreife.
Fehlende Compliance-Strukturen: Die von der Unternehmensleitung vorzuweisenden Compliance-Strukturen eines Unternehmens können nach Branche, Größe, Standort und anderen Faktoren variieren. Sie stellen sicher, dass das Unternehmen und seine Mitarbeitenden Gesetze, Vorschriften, interne Richtlinien sowie ethische Standards einhalten. Elemente sind beispielsweise die Bestellung von Compliance-Beauftragten oder die Implementierung eines Risikomanagements. Sollte ein solches Risikomanagementsystem fehlen oder nicht angemessen sein, kann das haftungsrelevant sein.
Wie unterscheidet sich eine Unternehmens-D&O-Versicherung von einer persönlichen D&O-Versicherung?
Was viele Entscheider nicht wissen: Die Versicherungssumme einer D&O-Versicherung steht für viele versicherte Personen und das Unternehmen selbst nur einmal pro Versicherungsperiode zur Verfügung. Die einzelne versicherte Person muss also damit rechnen, dass die Versicherungssumme insbesondere
in komplexeren Schadenszenarien auf mehrere Parteien aufgeteilt wird. Für
die einzelne Person bleibt dann nicht viel übrig.
Eine persönliche D&O-Versicherung schützt Sie – unabhängig von
Unternehmenspolicen.
Unternehmens-D&O-Versicherung: Die Unternehmens-D&O-Versicherung schützt sämtliche Organmitglieder eines Unternehmens inklusive aller Organmitglieder der mitversicherten Tochterunternehmen sowie weitere benannte Personen. Das Unternehmen ist Versicherungsnehmerin und zahlt die Prämien.
Persönliche D&O-Versicherung: Eine persönliche D&O-Versicherung
schließen Sie als Organmitglied, Prokurist oder leitender Angestellter für sich selbst ab. Ihnen steht eine individuelle, durch andere unantastbare Versicherungssumme zum Schutz ausschließlich des eigenen Vermögens zur Verfügung. Der Abschluss einer persönlichen D&O-Versicherung ist mit oder ohne eine bereits bestehende Unternehmens-D&O-Versicherung möglich.
Wie unterscheidet sich eine D&O-Versicherung von einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Eine D&O-Versicherung schützt insbesondere die unbegrenzt haftenden Organmitglieder. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hingegen schützt das Unternehmen und alle seine Angestellten bei Fehlern aus dem
operativen Handeln. Organmitglieder, die ihr Privatvermögen absichern
möchten, benötigen also eine D&O-Police.