Persönliche D&O ChefSache
Entscheider:

Als Führungskraft sind Sie es gewohnt, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Mit unserer ChefSache können Sie das. Unsere persönliche Directors-&-Officers-Versicherung (D&O) schützt Sie vor Haftungsrisiken bei Pflichtverletzungen in Ihrer Management-Rolle – unabhängig davon, welche Policen Ihr Unternehmen abgeschlossen hat. Denn bei Pflichtversäumnissen haften Sie persönlich mit Ihrem Privatvermögen. Schützen Sie es. Und machen Sie Ihren Kopf frei.
Wir stärken Führungskräfte
Mit ChefSache machen Sie sich unabhängig von den D&O-Versicherungen Ihrer Firma. Weil unternehmensinterne Policen häufig nicht alle individuellen Haftungsrisiken abdecken, der Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden abläuft oder die Versicherungssumme unter mehreren Organmitgliedern aufgeteilt werden muss, ist eine persönliche D&O-Versicherung die beste Wahl, um sich ausreichend abzusichern. Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Konditionen zu definieren, damit Sie jeden Streitfall seriös und finanziell unbeschadet beilegen können. Mit Ruhe statt Privatinsolvenz.

Die VOV ReCo-Spezialisten für Ihr Unternehmen
Das Unternehmen ist in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, aber noch nicht insolvenzreif – und Sie brauchen Unterstützung? Mit dem ReCo-Baustein in Ihrer D&O-Versicherung bei der VOV haben Sie fachkundigen Rat an Ihrer Seite: Wir übernehmen die Kosten für bis zu 40 Arbeitsstunden unserer ReCo-Fachleute, um den Eintritt eines Versicherungsfalls überhaupt zu vermeiden. Diese Restrukturierungsversicherung (auch: Restructuring Cover) schützt Sie, ehe es zum Schlimmsten kommt.

Unsere ChefSache umfasst: D&O für Manager
ChefLine und hohe Deckungssumme
Mit ChefLine erhalten Sie Zugang zu juristischer Spitzenberatung zur Vermeidung von Pflichtverletzungen. Außerdem steht Ihnen die Absicherung mit bis zu 5 Millionen Euro pro Schadensfall zur Verfügung.
Nachmeldefrist
Unverfallbarer Schutz für zwölf Jahre.
Reputationsschutz
Unterstützung bei der Wahrung des persönlichen und beruflichen Ansehens.
Rechtsschutz
Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten bei Haftungsansprüchen.
Schließen Sie jetzt Ihre persönliche D&O online ab

Fallbeispiel ChefSache
Wenn’s ums Grundstück geht, ist ChefSache gefragt: Wie ein Unternehmer durch konsequente Kommunikation und einen starken Partner an seiner Seite einen möglichen Haftungsfall außergerichtlich klären konnte.
Informationen und Dokumente
Meistgestellte Fragen
Wie unterscheidet sich eine Unternehmens-D&O-Versicherung von einer persönlichen D&O-Versicherung?
Was viele Entscheider nicht wissen: Die Versicherungssumme einer D&O-Versicherung steht für viele versicherte Personen und das Unternehmen selbst nur einmal pro Versicherungsperiode zur Verfügung. Die einzelne versicherte Person muss also damit rechnen, dass die Versicherungssumme insbesondere
in komplexeren Schadenszenarien auf mehrere Parteien aufgeteilt wird. Für
die einzelne Person bleibt dann nicht viel übrig.
Eine persönliche D&O-Versicherung schützt Sie – unabhängig von
Unternehmenspolicen.
Unternehmens-D&O-Versicherung: Die Unternehmens-D&O-Versicherung schützt sämtliche Organmitglieder eines Unternehmens inklusive aller Organmitglieder der mitversicherten Tochterunternehmen sowie weitere benannte Personen. Das Unternehmen ist Versicherungsnehmerin und zahlt die Prämien.
Persönliche D&O-Versicherung: Eine persönliche D&O-Versicherung
schließen Sie als Organmitglied, Prokurist oder leitender Angestellter für sich selbst ab. Ihnen steht eine individuelle, durch andere unantastbare Versicherungssumme zum Schutz ausschließlich des eigenen Vermögens zur Verfügung. Der Abschluss einer persönlichen D&O-Versicherung ist mit oder ohne eine bereits bestehende Unternehmens-D&O-Versicherung möglich.
Was schützt eine D&O-Versicherung?
Geschützt wird das Privatvermögen eines Geschäftsführers, Vorstands, Aufsichtsrats oder eines leitenden Angestellten, falls dieser wegen eines
vorgeworfenen Pflichtenverstoßes im Rahmen seiner jeweiligen Tätigkeit auf Schadensersatz vom eigenen Unternehmen in Anspruch genommen wird.
Konkret übernimmt die D&O-Versicherung die Kosten der qualifizierten Schadenabwehr und etwaige Schadenersatzzahlungen.
Wer sich gegen Managerhaftungsrisiken schützen will, braucht also eine D&O-Versicherung.
Was ist eine D&O-Versicherung?
D&O ist die Abkürzung für „Directors and Officers“; D&O-Versicherungen schützen also Unternehmensleitung und Aufsichtsgremien, Entscheider und Management. Sie sind auch als Organ- oder Managerhaftpflicht bekannt und ist eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Eine D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen von Entscheidern, wenn diese als versicherte Person persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, weil bei Ausübung der jeweiligen Organtätigkeit Pflichten verletzt worden sind, bzw. verletzt worden sein sollen. In über 90 Prozent der Fälle ist der Anspruchsteller das „eigene“ Unternehmen, es können aber auch Außenansprüche von Dritten vorkommen.
Neben der Unternehmens-D&O-Versicherung gibt es auch die Vereins-D&O, Selbstbehalt-D&O, Aufsichtsrat-D&O und persönliche D&O-Versicherung, die jedes einzelne Organmitglied ausschließlich für die eigenen Bedürfnisse verhandeln und abschließen kann.
Wer braucht eine D&O-Versicherung?
Die D&O-Versicherung bietet Schutz für Entscheidungsträgerinnen und -träger in Unternehmen und Vereinen vor persönlicher Haftung für Entscheidungen, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit treffen. Der Versicherungsschutz gilt für alle Organmitglieder – also Vorstand, Geschäftsführung sowie Aufsichtsrat oder Beirat – ebenso wie für deren Vertreter, faktische Organe, leitende Angestellte und Prokuristen, aber zum Beispiel auch für Interimsmanager, Compliance- und Datenschutzbeauftragte.
D&O für Geschäftsführer: § 43 Abs. 1 GmbHG (GmbH-Gesetz) bestimmt, dass ein Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden hat. Gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG haften Geschäftsführer, die ihre Pflichten verletzen, gegenüber der Gesellschaft für den entstandenen Schaden. Neben dieser allgemeinen Haftungsregelung existieren verschiedenste weitere Haftungstatbestände nicht nur im Gesellschaftsrecht, sondern beispielsweise auch im Verhältnis zu Sozialversicherungsträgern oder dem Fiskus. Dabei haftet ein Geschäftsführer regelmäßig mit seinem gesamten privaten Vermögen – schon bei einfacher Fahrlässigkeit.
D&O für Vorstände: Das Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft haftet gemäß AktG § 93 Abs. 2 gegenüber dem Unternehmen oder Dritten bei Pflichtverletzungen gleichermaßen wie ein GmbH-Geschäftsführer. Es ist jedoch einem noch höheren Inanspruchnahmerisiko ausgesetzt, da der Aufsichtsrat seinerseits verpflichtet ist, Ansprüche gegen ein Vorstandsmitglied auch zu verfolgen.
D&O für Aufsichtsräte: Verletzen Aufsichtsratsmitglieder ihre Pflichten schuldhaft, auch fahrlässig, so haften auch sie gemäß § 116 AktG gegenüber der Gesellschaft für einen Vermögensschaden mit ihrem Privatvermögen.
Was sind häufige Fälle, bei denen eine D&O-Versicherung greift?
Nichtbeachtung anerkannter betriebswirtschaftlicher Grundsätze: Das sind für Unternehmen zentrale Themen wie die Prinzipien der Rentabilität, Wirtschaftlichkeit, Liquidität und Risikostreuung. Eine Nichtbeachtung kann
sich beispielsweise auf die fehlerhafte Kalkulation von Projekten und
Aufträgen oder die mangelhafte Sicherstellung ausreichender Liquidität
beziehen.
Unternehmenserwerb ohne ausreichende Due Diligence: Hierzu gehört beispielsweise der Fall, wenn vor einer Unternehmensübernahme oder -transaktion nicht alle relevanten Informationen eingeholt, ausreichend analysiert oder geprüft und so Risiken verkannt wurden.
Nicht-Ausnutzen von Steuervorteilen und Subventionen: Dazu zählen Fristversäumnisse, die verspätete Abgabe von Anträgen oder auf das grundsätzliche Versäumnis, eine Subvention überhaupt abzurufen.
Fehlende Reaktion auf Veränderungen des wirtschaftlichen Umfeldes: Das kann beispielsweise das Versäumen von Effizienzsteigerungen in den Unternehmensprozessen mit den Möglichkeiten der Digitalisierung sein. Denn das Management sollte das geführte Unternehmen auf konjunkturelle Schwankungen, regulatorische Änderungen oder den technologischen Fortschritt rechtzeitig einstellen können.
Fehlerhafte Auswahl oder Kontrolle von Mitarbeitenden: Ein Unternehmen und sein Management sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die von ihnen beschäftigten Personen die erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten, Integrität und sonstigen Voraussetzungen erfüllen, um ihre Positionen effektiv auszufüllen.
Verspätetes Stellen eines Insolvenzantrags: Das Management eines Unternehmens muss lokale Gesetze und Verfahren genau kennen und für den Insolvenzantrag auch professionelle Beratung einholen. Häufiger Haftungsauslöser für D&O-Schadenfälle sind durch das Management veranlasste Zahlungen nach Insolvenzreife.
Fehlende Compliance-Strukturen: Die von der Unternehmensleitung vorzuweisenden Compliance-Strukturen eines Unternehmens können nach Branche, Größe, Standort und anderen Faktoren variieren. Sie stellen sicher, dass das Unternehmen und seine Mitarbeitenden Gesetze, Vorschriften, interne Richtlinien sowie ethische Standards einhalten. Elemente sind beispielsweise die Bestellung von Compliance-Beauftragten oder die Implementierung eines Risikomanagements. Sollte ein solches Risikomanagementsystem fehlen oder nicht angemessen sein, kann das haftungsrelevant sein.
Wie unterscheidet sich eine D&O-Versicherung von einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Eine D&O-Versicherung schützt insbesondere die unbegrenzt haftenden Organmitglieder. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hingegen schützt das Unternehmen und alle seine Angestellten bei Fehlern aus dem
operativen Handeln. Organmitglieder, die ihr Privatvermögen absichern
möchten, benötigen also eine D&O-Police.
Relevante Glossareinträge
ChefLine
Die ChefLine ist ein wesentlicher Deckungsbestandteil der persönlichen D&O-Versicherung ChefSache der VOV.
Die ChefLine gewährt rund um die Uhr eine telefonische rechtliche Beratungsleistung. Beraten werden Sie von Anwaltskanzleien, die unabhängig von Versicherern sind und nachweislich auf Managerhaftung spezialisiert.
Bereits bei subjektiver Einschätzung des Versicherungsnehmers, dass eine persönliche Inanspruchnahme drohen könnte, besteht Versicherungsschutz für die Nutzung der ChefLine, die bis hin zu ersten Vorsorgemaßnahmen unmittelbar Handlungssicherheit bietet.
Mehr zur ChefLine
Restrukturierungsklausel (ReCo Cover)
Zur Vermeidung des Eintritts eines Versicherungsfalls gewährt die VOV Versicherungsschutz zugunsten der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Form der Beauftragung von Spezialisten für Restrukturierung und Sanierung. Die Beratungsleistung erstreckt sich von der Bestandsaufnahme der aktuellen wirtschaftlichen Situation über konkrete Handlungsempfehlungen bis zur Beratung bei der Umsetzung.
Persönliche D&O-Versicherungen
Persönliche D&O-Versicherungen dienen dem Schutz des Privatvermögens der Versicherungsnehmer. Versicherungsnehmer sind Manager (Geschäftsführung, Vorstand) oder leitende Angestellte.
Versicherungsschutz wird für den Fall gewährt, dass die versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden vom Unternehmen, für das er oder sie tätig ist, oder von einem Dritten persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird (Vermögenschadenhaftpflicht-Versicherung). Ersteres betrifft circa 90 Prozent der D&O-Fälle.
Bei der persönlichen D&O-Versicherung stehen, anders als bei der Unternehmens-D&O-Versicherung, der versicherungsnehmenden natürlichen Person (Manager) die Rechte aus der D&O-Deckung ausschließlich zu. Die Person hat damit volle Entscheidungsbefugnis über die Vertragskonditionen. Eine Änderung oder Kündigung des Vertrages ist somit auch nur der im Versicherungsschein benannten versicherten Person möglich.
Im Gegensatz zur Unternehmens-D&O-Versicherung steht im Schadenfall die Versicherungssumme auch nur der versicherten Person der Individualpolice zur Verfügung und die Versicherungssumme muss somit nicht mit weiteren versicherten Personen oder sogar mit einer versicherungsnehmenden Gesellschaft „geteilt“ werden.
Die persönliche D&O-Versicherung übernimmt ansonsten dieselben Funktionen wie die Unternehmens-D&O-Deckung, also die qualifizierte Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Befriedigung berechtigter Ansprüche. Prämienschuldner ist die jeweilige versicherte Person. Persönliche D&O-Deckungen bilden auch in Ergänzung zu einer Unternehmens-D&O-Versicherung einen zusätzlichen Sicherheitspuffer und werden zusehends stärker nachgefragt.
Sorgfaltspflichtverletzung
Für die D&O-Versicherungspraxis relevant ist § 43 GmbHG bzw. § 93 AktG als Parallelvorschrift für die Haftung von Vorstandsmitgliedern. Danach müssen Geschäftsführer und Vorstände in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen (und gewissenhaften) Geschäftsmannes bzw. Geschäftsleiters anwenden.
Verletzen sie diese Sorgfaltspflicht, sind sie der Gesellschaft zum Schadensersatz verpflichtet.
Eine Haftung des Geschäftsleiters ist jedoch immer dann ausgeschlossen, wenn er auf ausdrückliche Weisung der Gesellschafter gehandelt hat. Ausnahme: Die Weisung verstößt gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten.
Abwehrkosten
Abwehrkosten sind die Kosten, die – gerichtlich oder außergerichtlich – bei der Abwehr eines unberechtigten Anspruchs entstehen. Darunter fallen insbesondere Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- oder Sachverständigenkosten sowie Zeugenauslagen oder Reisekosten.
D&O-Wissen
Fallbeispiele, Blogbeiträge und Glossar – hier finden Sie alles Wissenswerte aus der Welt der D&O. Damit Sie nicht nur gut geschützt, sondern auch bestens informiert bleiben.