Die Haftungsrechtliche Bedeutung gemeinsamer Einschätzungen von Vorstand und Aufsichtsrat
vom 08. März 2023Als Nichtjurist könnte man meinen, dass gemeinsame Einschätzungen mehrerer unabhängiger Gremien – bspw. Vorstand und Aufsichtsrat – das Risiko einer individuellen Haftung der Gremienmitglieder für den Fall einer Fehleinschätzung grundsätzlich ausschließen.
Als Jurist weiß man, dass dies im Ausgangspunkt gerade nicht so ist.
Beitrag aus BOARD – Zeitschrift für Aufsichtsräte in Deutschland
Mit freundlicher Genehmigung des Verlages.