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Die richtige Versicherungssumme

Persönliche D&O-Versicherung: Wie hoch muss die Versicherungssumme wirklich sein?

Die persönliche D&O gewinnt an Bedeutung, doch viele Policen sind zu knapp bemessen. Unsere Auswertung von über 600 VOV-Verträgen zeigt, wie die Versicherungssummen tatsächlich verteilt sind und woran sich die richtige Höhe orientieren sollte. Dazu ordnen wir ein, welche Rolle das aktuelle Greensill-Urteil des OLG Köln für die Absicherung von Organmitgliedern spielt.

Neue Realität der Managerhaftung

Die persönliche Haftung von Organmitgliedern hat in den vergangenen Jahren deutlich an Dynamik gewonnen. Regulatorische Anforderungen steigen, die Anspruchsdurchsetzung – insbesondere durch Insolvenzverwalter – wird konsequenter und Gerichte konkretisieren die Maßstäbe für pflichtgemäßes Handeln zunehmend. Für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte bedeutet das: Das persönliche Haftungsrisiko ist real, greifbar und potenziell existenzbedrohend.

Vor diesem Hintergrund bleibt die D&O-Versicherung das zentrale Instrument der Managementabsicherung. Gleichzeitig zeigen aktuelle Entwicklungen – insbesondere die jüngste Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln im Zusammenhang mit der Greensill Bank AG –, dass eine differenzierte Betrachtung sinnvoll ist. Die persönliche D&O (Individualpolice) rückt dabei als ergänzende Lösung stärker in den Fokus. Sie ist ein wichtiger Baustein – jedoch ausdrücklich kein Ersatz für die Unternehmens-D&O.

Unternehmens-D&O: Fundament der Managementabsicherung

Die Unternehmens-D&O ist und bleibt das Fundament eines jeden professionellen Absicherungskonzepts. Sie stellt die primäre Deckungslinie dar und bietet in der Regel die höchsten Versicherungssummen sowie den umfassendsten Schutz für Organmitglieder.

Als Fremdversicherung wird sie von der Gesellschaft abgeschlossen und deckt die Haftungsrisiken ihrer Organe ab. Dieses Modell ist in der Praxis etabliert, bewährt und unverzichtbar. Es ermöglicht:

  • eine kollektive Absicherung aller relevanten Entscheidungsträger, 
  • eine effiziente Bündelung von Risiken, 
  • sowie eine wirtschaftlich sinnvolle Strukturierung hoher Deckungssummen. 

Auch aus Sicht von Investoren, Kreditgebern und Aufsichtsgremien ist eine leistungsfähige Unternehmens-D&O heute Standard. Sie bildet die erste und wichtigste Verteidigungslinie im Haftungsfall.

Das Greensill-Urteil des OLG Köln Neue Impulse für die Risikobetrachtung

Das Urteil des OLG Köln im Fall der Greensill Bank AG hat in der D&O-Branche für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt. Das Gericht bestätigte, dass ein D&O-Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen zur Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung berechtigt ist – auch dann, wenn vertraglich Anfechtungsverzichts- und Severability-Klauseln vereinbart wurden.

Die Tragweite dieser Entscheidung liegt vor allem darin, dass eine solche Anfechtung den gesamten Versicherungsvertrag betreffen kann. Damit kann im Extremfall auch der Versicherungsschutz gutgläubiger Organmitglieder entfallen.

Für die Praxis bedeutet das jedoch keine Infragestellung der Unternehmens-D&O, sie rückt ergänzende Absicherungslösungen wie die persönliche D&O stärker in den Fokus.

Persönliche D&O: Ergänzender Schutz mit eigenständiger Wirkung

Hier setzt die persönliche D&O an. Sie wird vom Organmitglied selbst abgeschlossen und schafft einen rechtlich eigenständigen Versicherungsvertrag. Damit entsteht ein zusätzlicher, individueller Schutzraum neben der Unternehmens-D&O.

Der wesentliche Vorteil liegt in der Trennung der Verträge. Während die Unternehmens-D&O eine gemeinsame Absicherungslösung darstellt, basiert die persönliche D&O auf einer individuellen Risikobetrachtung. Im Ergebnis bedeutet das:

Wird eine Unternehmens-D&O angefochten, wirkt sich dies auf eine persönliche D&O grundsätzlich nicht aus. 

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung entsteht hier ein klarer Mehrwert. Die persönliche D&O wirkt als zusätzliche Sicherheitsebene und stärkt die Gesamtarchitektur der Absicherung.

Klare Einordnung: Keine Alternative zur Unternehmens-D&O

Trotz ihrer Vorteile darf die persönliche D&O nicht isoliert betrachtet werden. Sie ist keine Alternative zur Unternehmens-D&O – weder inhaltlich noch wirtschaftlich.

Die Unternehmens-D&O bleibt:

  • die primäre Deckung, 
  • der Träger hoher Versicherungssummen, 
  • und das zentrale Element. 

Die persönliche D&O ergänzt dieses System gezielt. Ein belastbares Absicherungskonzept basiert daher immer auf dem Zusammenspiel beider Ebenen.

Versicherungssumme D&O: Was die VOV-Portfolioanalyse zeigt

Eine zentrale Frage bleibt offen. Wie hoch sollte die Versicherungssumme eigentlich sein? Die jüngste Auswertung unseres eigenen Portfolios mit über 600 Verträgen liefert eine belastbare Orientierung für die Praxis. Das Bild über alle Segmente hinweg ist deutlich.

Gesamtbestand

  • 42 Prozent der Policen haben eine Versicherungssumme von 500.000 Euro
  • 39 Prozent haben eine Versicherungssumme von 1 Million Euro
  • 11 Prozent haben eine Versicherungssumme von 2 Millionen Euro
  • 5 Prozent haben eine Versicherungssumme von 3 Millionen Euro
  • 4 Prozent haben eine Versicherungssumme von 5 Millionen Euro

GmbH-Geschäftsführer*innen

  • 40 Prozent haben eine Versicherungssumme von 1 Million Euro
  • 39 Prozent haben eine Versicherungssumme von 500.000 Euro
  • 11 Prozent haben eine Versicherungssumme von   2 Millionen Euro
  • 6 Prozent haben eine Versicherungssumme von 3 Millionen Euro
  • 4 Prozent haben eine Versicherungssumme 5 Millionen Euro

AG und SE 

  • 53 Prozent haben eine Versicherungssumme von 500.000 Euro
  • 33 Prozent haben eine Versicherungssumme von 1 Million Euro
  • 8 Prozent haben eine Versicherungssumme von 2 Millionen Euro
  • 1 Prozent haben eine Versicherungssumme von 3 Millionen Euro
  • 6 Prozent haben eine Versicherungssumme von 5 Millionen Euro

Vorstände eingetragener Vereine

  • 25 Prozent haben eine Versicherungssumme von 500.000 Euro
  • 50 Prozent haben eine Versicherungssumme von 1 Million Euro
  • 19 Prozent haben eine Versicherungssumme von 2 Millionen Euro
  • 6 Prozent haben eine Versicherungssumme von 3 Millionen Euro

Einordnung: Niedrige Versicherungssummen dominieren den Markt

Die Auswertung zeigt eine klare Markttendenz: Niedrige bis mittlere Versicherungssummen dominieren über alle Segmente hinweg. Rund 81 Prozent aller Verträge liegen damit bei maximal 1 Million Euro.

Gleichzeitig wird deutlich, dass die Summenwahl häufig von konkreten Anlässen – wie etwa dem gesetzlichen Selbstbehalt bei Vorständen – geprägt ist und weniger von einer umfassenden Risikobetrachtung.

Gerade im Segment AG und SE wird dies besonders sichtbar. 

Hier nutzen viele Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer die Deckung primär zur Absicherung des gesetzlichen Selbstbehalts nach § 93 Abs. 2 S. 2 AktG. Die gewählten Summen spiegeln daher häufig weniger das Gesamtrisiko wider, sondern orientieren sich an dieser spezifischen gesetzlichen Anforderung.

Empfehlung: So lässt sich die richtige Versicherungssumme bestimmen

Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich eine differenzierte Betrachtung der Versicherungssumme. Diese sollte sich nicht ausschließlich an Mindestanforderungen oder Marktdurchschnittswerten orientieren, sondern am tatsächlichen Risikoprofil.

Als praxisnahe Orientierung sollte die persönliche D&O nicht lediglich als Absicherung eines gesetzlichen Selbstbehalts oder als reine Minimal-Backup-Lösung verstanden werden. Die aktuelle Abschlusspraxis im Markt – insbesondere im Segment AG und SE – deutet zwar darauf hin, dass viele Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer die Deckung genau für diesen Zweck nutzen. Aus Risikosicht greift dieser Ansatz jedoch häufig zu kurz.

Gerade mit Blick auf mögliche „Katastrophenszenarien“ – etwa Insolvenzverfahren, komplexe Organhaftungsfälle oder Konstellationen mit Anfechtungsdiskussionen – empfiehlt sich eine deutlich umfassendere Betrachtung der erforderlichen Versicherungssumme.

Vor diesem Hintergrund können folgende Leitlinien als risikoorientierte Orientierung dienen:

  • 1 Million Euro: häufig gewählte Grundabsicherung für persönliche Haftungsrisiken 
  • 2 bis 3 Millionen Euro: aus heutiger Sicht vielfach sachgerechtere Größenordnung für Organmitglieder im gehobenen Mittelstand 
  • 5 Millionen Euro und darüber hinaus: empfehlenswert bei komplexen Unternehmensstrukturen, erhöhtem Exponierungsgrad oder Tätigkeiten in AG-, SE- oder regulierten Umfeldern 

Insbesondere im Segment AG und SE sollte daher geprüft werden, ob die persönliche D&O über die reine Selbstbehaltsabsicherung hinaus als eigenständiger Bestandteil einer umfassenden Managementabsicherung positioniert werden sollte. Aus unserer Sicht spricht vieles dafür, die Versicherungssumme stärker am tatsächlichen persönlichen Haftungsrisiko als an gesetzlichen Mindestanforderungen auszurichten.

Strategische Implikationen für die Praxis

Die zentrale Frage lautet nicht mehr nur, ob eine D&O besteht, sondern wie belastbar und vollständig das Gesamtkonzept ist.

Die persönliche D&O gewinnt in diesem Kontext an Bedeutung, weil sie zusätzliche Sicherheit schafft und die Gesamtstruktur der Absicherung stabilisiert. 

Gerade für die praktische Umsetzung bietet sich ein Abschluss über unsere spezialisierte, digitale VOV-Abschlussstrecke an, die sich exklusiv an die Organe direkt wendet. Dies unterstützt eine saubere Trennung zur Unternehmens-D&O und erleichtert die diskrete Implementierung im Sinne einer ergänzenden Absicherungslösung.

Fazit: Ganzheitliche Absicherung als neuer Standard

Die Unternehmens-D&O bleibt das unverzichtbare Fundament der Managementabsicherung. Ohne sie ist ein professionelles Risikomanagement nicht denkbar. Die persönliche D&O ergänzt dieses Fundament sinnvoll und schafft eine zusätzliche Sicherheitsebene.

Die Portfolioanalyse zeigt zugleich, dass die Wahl der Versicherungssumme stärker am tatsächlichen Risiko ausgerichtet werden sollte. Insbesondere in komplexeren Unternehmensstrukturen besteht hier häufig Optimierungspotenzial.

Ein zukunftsfähiges Absicherungskonzept für Organmitglieder basiert daher auf drei Elementen:

  • einer leistungsstarken Unternehmens-D&O, 
  • einer ergänzenden persönlichen D&O, 
  • und einer risikoadäquat gewählten Versicherungssumme. 

In der praktischen Umsetzung kann die persönliche D&O dabei bewusst als sogenannte „Tresorpolice“ verstanden werden: eine individuell abgeschlossene Absicherung, die nicht aktiv kommuniziert werden sollte, sondern im Hintergrund bereitliegt – getrennt von kollektiven Strukturen und frei von externem Einfluss. Sie wird im übertragenen Sinne „im Tresor“ gehalten und erst im Ernstfall aktiviert. Genau in dieser stillen, unabhängigen Funktion entfaltet sie ihren besonderen strategischen Wert.

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