Zum Hauptinhalt
Zur Übersicht
Zwei Frauen sind im Gespräch und unterhalten sich über die VOV Versicherungen
Fallbeispiel

Externer Geschäftsführer schützt sich mit eigener D&O-Versicherung

Ein externer Geschäftsführer wird für Entscheidungen haftbar gemacht, die er im Interesse des Unternehmens getroffen hat. Dank seiner eigenen D&O-Versicherung bleibt sein Privatvermögen trotz der Vorwürfe geschützt. Ein Fall, der zeigt, wie wichtig Eigeninitiative beim persönlichen Risikoschutz sein kann.

Die in vierter Generation im Familienbesitz befindliche Konditorei GmbH hat ein Generationsproblem. Die beiden Kinder schlagen die Nachfolge in der Geschäftsführung aus. Der aktuelle Seniorchef bestellt daraufhin einen externen Geschäftsführer, der das Unternehmen in die Zukunft führen soll. Eine Unternehmens-D&O wurde vom Unternehmen bisher nicht abgeschlossen, was auch zukünftig nach dem Willen der Gesellschafter so bleiben soll. Der neue Fremd-Geschäftsführer ist sich seiner haftungsrechtlichen Thematik bewusst und schließt eine persönliche D&O-Versicherung ab. Nachdem die Konkurrenz seitens Discounter mit Backstationen in unmittelbarer Nähe der Filialen zu deutlichen Umsatzeinbußen führte und auch die Modernisierung der Filialen keine Wende zum Guten brachte, wurde der Fremd-Geschäftsführer durch die Gesellschafter in Anspruch genommen. Begründung: Er habe in nicht zeitgemäßes Interieur investiert und den Ausbau des Onlineshops für hochwertige Hochzeits- und Festtorten unterlassen. 

Der Anspruch stellte sich als unbegründet heraus. Dennoch entstanden dem Geschäftsführer Abwehrkosten durch den mandatierten Rechtsanwalt in Höhe von ca. 28.000 Euro, die über die persönliche D&O-Versicherung getragen wurden. 

Zur Übersicht