Haftungsbeispiele
Haftungsrisiken kurz erläutert anhand von Beispielen.
- Fehlgeschlagene Übernahme – Ein Geschäftsführer treibt eine Unternehmensübernahme voran, die sich als strategischer Fehler erweist. Das gekaufte Unternehmen hat unerwartete Verbindlichkeiten, die das Mutterunternehmen in eine finanzielle Schieflage bringen. Die Gesellschafter fordern Schadensersatz.
- Unzureichende IT-Sicherheitsmaßnahmen – Ein Vorstandsmitglied versäumt es, ausreichende Maßnahmen gegen Cyberangriffe zu implementieren. Ein Hackerangriff führt zu einem massiven Datendiebstahl, und Kunden klagen wegen des entstandenen Schadens.
- Arbeitsrechtlicher Verstoß – Ein Geschäftsführer wird für diskriminierende Einstellungspraktiken oder eine unrechtmäßige Kündigung verantwortlich gemacht. Ein Mitarbeiter klagt erfolgreich, und dem Unternehmen entsteht erheblicher finanzieller Schaden.
- Verletzung von Compliance-Pflichten – Der Aufsichtsrat unterlässt es, Verstöße gegen Korruptionsgesetze im Unternehmen zu unterbinden. Nach einer behördlichen Untersuchung drohen hohe Bußgelder und ein Reputationsverlust, wofür die Aufsichtsratsmitglieder haftbar gemacht werden.
- Fehlende Kapitalmarktkommunikation – Ein börsennotiertes Unternehmen gibt unvollständige oder fehlerhafte Finanzprognosen ab. Aktionäre erleiden Verluste und klagen gegen den Vorstand wegen Irreführung des Kapitalmarkts.
- Missachtung von Umweltvorschriften – Der Geschäftsführer ignoriert behördliche Auflagen für die Abfallentsorgung. Nach einem Umweltschaden wird er persönlich für Bußgelder und Sanierungskosten in Haftung genommen.
- Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen – Aufgrund unzureichender Datenschutzmaßnahmen gelangen sensible Kundendaten in die Öffentlichkeit. Die Datenschutzbehörde verhängt hohe Strafen, und betroffene Kunden fordern Schadenersatz vom Unternehmen. Die Geschäftsführung wird vom Unternehmen auf Schadenersatz verklagt.
- Fehlende Risikovorsorge bei Lieferketten – Ein Vorstandsmitglied reagiert nicht auf Warnzeichen bezüglich eines wichtigen Zulieferers. Als dieser Insolvenz anmeldet, kommt es zu Produktionsausfällen, und Investoren verklagen das Management wegen Pflichtverletzung.
- Falsche Investitionsentscheidung – Der Geschäftsführer investiert hohe Summen in ein neues Produkt, ohne eine ausreichende Marktanalyse durchzuführen. Das Produkt floppt, und das Unternehmen erleidet massive Verluste. Die Gesellschafter fordern Schadenersatz.
- Steuerrechtliche Verfehlungen – Das Finanzamt stellt fest, dass über Jahre unzulässige Steuervorteile genutzt wurden. Der Geschäftsführer wird für Steuernachzahlungen und Strafzahlungen persönlich in Haftung genommen.
- Fehlende Krisenkommunikation – Während eines öffentlichen Skandals kommuniziert das Management ungeschickt oder gar nicht. Der Reputationsschaden führt zu massiven Umsatzeinbußen, und Gesellschafter machen das Führungsteam haftbar.
- Fehlende Insolvenzantragstellung – Der Geschäftsführer erkennt die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zu spät oder stellt den Insolvenzantrag verspätet. Gläubiger fordern Schadenersatz, weil sie aufgrund der späten Insolvenz Geld verloren haben.
- Pflichtverletzung bei M&A-Transaktionen – Der Vorstand gibt einem Wettbewerber Einblick in vertrauliche Unternehmensdaten im Rahmen von Fusionsgesprächen, die später scheitern. Der Wettbewerber nutzt die Informationen für eigene Zwecke, und die Aktionäre klagen.
- Unzureichende Beaufsichtigung des Managements – Der Aufsichtsrat unterlässt es, Hinweise auf Bilanzmanipulation durch den Vorstand ernst zu nehmen. Nach der Aufdeckung des Betrugs erleiden Investoren Verluste und verklagen die Aufsichtsratsmitglieder.
- Kartellrechtsverstoß – Ein Geschäftsführer trifft in informellen Runden Preisabsprachen mit Wettbewerbern. Die Kartellbehörde verhängt hohe Strafen, und Kunden verklagen das Unternehmen. Der Geschäftsführer wird für das Fehlverhalten haftbar gemacht.