Zum Hauptinhalt
Zur Übersicht
Fallbeispiel

VOV schützt vor persönlicher Haftung bei Steuerschulden

Eine Liquiditätskrise trifft auch gut geführte Unternehmen und das oft schneller, als man denkt. Fällt ein Großkunde aus, steht binnen Wochen die gesamte Finanzierung auf der Kippe. Genau in diesem Moment werden Steuerzahlungen fällig, die sich nicht mehr bedienen lassen. Und dann wird es für die Geschäftsführung richtig unangenehm. Dieser Fall aus dem Maschinenbau zeigt, wie schnell aus einer Unternehmenskrise eine existenzielle Privatbedrohung wird.

Ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen mit 180 Mitarbeitenden rutscht nach dem Ausfall eines Großkunden in eine akute Liquiditätskrise. Zudem wird eine Umsatzsteuerzahlung von 1,3 Millionen Euro fällig . Trotz intensiver Gespräche mit Banken, Investoren und Hauptkunden gelingt es ihm jedoch nicht, zusätzliche Mittel zu beschaffen. Die Situation ist so angespannt, dass selbst bei größter Anstrengung keinerlei liquide Mittel mehr verfügbar sind – eine fristgerechte Zahlung ist objektiv unmöglich.

Nach der anschließenden Insolvenz prüft das Finanzamt die Vorgänge. Obwohl der Geschäftsführer nachweislich versucht hat, Liquidität zu sichern, wirft ihm die Behörde grobe Fahrlässigkeit vor. Begründung: Er habe nach §§ 34, 69 AO nicht ausreichend dafür gesorgt, dass die fälligen Steuern aus den vorhandenen Mitteln bedient werden. Auf dieser Grundlage erlässt das Finanzamt einen Haftungsbescheid über 1,3 Millionen Euro persönlich gegen ihn.

Um sich gegen den Vorwurf zu verteidigen, beauftragt der Geschäftsführer umgehend seinen Anwalt und wendet sich sofort an seinen D&O-Versicherer, die VOV.. Die notwendigen Einspruchs-, Klage- und Aussetzungsverfahren verursachen Verteidigungskosten von rund 250.000 Euro, die er ohne Versicherung privat aufbringen müsste. Die VOV übernimmt sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten sowie die professionelle Abwehr des Haftungsanspruchs.

Zur Übersicht