
VOV schützt Ex-Geschäftsführer im Ruhestand
Haftungsrisiken enden nicht mit dem Ruhestand – das musste ein ehemaliger Geschäftsführer schmerzhaft erfahren. Als er Jahre später für vergangene Entscheidungen haftbar gemacht wurde, zeigte sich, wie wichtig der richtige Versicherungsschutz ist. Die ganze Fallstudie zeigt, wie die VOV ihn in dieser schwierigen Situation entscheidend unterstützt hat.
Dem – zwischenzeitlich verrenteten – Geschäftsführer einer GmbH wurde von dieser vorgeworfen, in einem Projekt über die Entwicklung technischer Anlagen Fehler begangen zu haben. Die GmbH behauptete, die unter damaliger Leitung des Geschäftsführers entwickelten und hergestellten technischen Anlagen seien mangelhaft gewesen. Die GmbH hätte von ihren Kunden die technischen Anlagen deswegen zurücknehmen und die Kaufpreise erstatten müssen. Hierdurch sei der GmbH ein Schaden in Höhe von fast 240.000 Euro entstanden. Die GmbH nahm den Geschäftsführer hierfür in Haftung. Die VOV stellte dem Geschäftsführer eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei zur Seite. Gemeinsam konnte der Sachverhalt aufgeklärt und wesentliche Verteidigungsargumente aufgebaut werden. Die VOV leistete schließlich eine Vergleichszahlung an die GmbH in Höhe von knapp 24.000 Euro und übernahm die Rechtsanwaltskosten des Geschäftsführers, der nunmehr seinen Ruhestand unbeschwert genießen kann.