Persönliche D&O ChefSache

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✓ ReCo-Baustein zur rechtzeitigen Insolvenzvermeidung
✓ Bis zu 5 Millionen Euro pro Schadenfall

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Immer strengere Haftungsregeln

Wer als Organmitglied die Geschicke eines Unternehmens lenkt, steht mit seinem Privatvermögen für mögliche Pflichtversäumnisse gerade. Das geht manchmal überraschend schnell: einfache Fahrlässigkeit reicht aus, um das Management zur Kasse zu bitten.
Gesetzliche Regelungen verschärfen diese Gefahr zusätzlich: Geschäftsführer (§ 43 GmbHG) und Vorstände (§ 93 AktG) haften gesamtschuldnerisch. Was einer falsch macht, kann andere Geld kosten. Schadenersatzansprüche gelten zudem unbegrenzt.
Vor diesem Hintergrund nehmen die persönlichen Haftungsrisiken deutscher Manager von Jahr zu Jahr zu. Eine berechtigte Sorge: Im Ernstfall drohen nicht nur existenz-bedrohende Konsequenzen. Eine weitreichende Beweislastumkehr (BGH-Urteil II ZR 224/00) zwingt betroffene Manager auch, sich von Vorwürfen freizubeweisen.

ChefSache: Manager-Schutzweste mit juristischer Spitzenberatung 

Zwei Drittel der Manager in Deutschland haben keine individuelle Vorsorge getroffen für den Fall, dass das eigene Unternehmen wegen eventuell begangener Pflichtverletzungen Schadenersatz fordert. Viele Entscheiderverlassen sich zu sehr auf die D&O-Versicherung des Unternehmens und glauben, dass sie als Organmitglieddamit ausreichend geschützt sind. Doch das ist riskant.

Eine D&O-Unternehmenspolice allein reicht nicht aus 

Zwar dient eine klassische D&O-Police auch dem Vermögenserhalt von Managern. Doch der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das gesamte Organ, also sämtliche Mitglieder beispielsweise von Geschäftsführung, Vorstand oder Aufsichtsrat. Manager müssen sich die Deckungssumme praktisch teilen. Schlimmstenfalls ist dieser Betrag bereits aufgebraucht, wenn man selbst darauf angewiesen ist. 
Pflichtverletzungen verjähren zudem erst nach längerer Zeit. Selbst nach einem beruflichen Wechsel oder später im Ruhestand können Entscheider noch zur Verantwortung gezogen werden. Das Problem: Wer aus einem Unternehmen ausscheidet, verliert die Kontrolle über den vereinbarten Versicherungsschutz und kommt im Zweifelsfall nur noch schwer an entlastende Dokumente aus der Vergangenheit heran.
Anwalts- und Gerichtskosten sowie die geforderten Schadenersatzsummen übersteigen zudem häufig die finanziellen Möglichkeiten betroffener Manager. Statt eines ruhigen Lebensabends droht dann Privatinsolvenz.

Ideal: Klassische und persönliche D&O-Police im Tandem 

Auf der sicheren Seite ist, wer als Versicherungsnehmer auf eigenen Namen eine D&O-Police abschließt. Einen besonders weitreichenden Schutz bietet die von VOV angebotene Police ChefSache:

Deckungssumme bis zu 5 Mio. Euro pro Schadenfall, 12 Jahre unverfallbare Nachmeldefrist
Gehaltsfortzahlung, Reputations- & Strafrechtsschutz, Konfliktmanagement, Mediationskostendeckung
Insolvenzvermeidung durch gelistete Spezialisten für Restrukturierung & Sanierung (www.vov.eu/reco-spezialisten)

Ergänzend bietet ChefSache exklusiven Zugang zu einer anwaltlichen Spezialberatung, um befürchtete Pflichtverletzungen schon vorab zu vermeiden. Die ChefLine ist ein vom Versicherer unabhängiger Service, der bereits vor der tatsächlichen Inanspruchnahme bereitsteht. Kunden müssen also nicht mehr darauf warten, bis das Kind in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen ist. Ein subjektives Unwohlsein reicht bereits aus, um sich über die ChefLine zu vergewissern, was zu tun ist.

VOV ReCo-Spezialisten

Sollte Ihr Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, übernimmt die VOV bis zu 40 Arbeitsstunden für die entsprechenden Kosten der Beauftragung eines der im VOV Expertenpool für Restrukturierung und Sanierung aufgeführten Spezialisten. 

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