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Wir versichern Geschäftsführung, Management und Vorstände.

Weil
Entscheider
Zwei Führungskräfte besprechen Versicherungsschutz im Büroflur
Rücken­deckung brauchen.

Wer viel Verantwortung trägt, braucht auch viel Schutz. Genau hier wird die VOV mit ihren spezialisierten D&O-Versicherungen aktiv.

Directors & Officers Liabilities Versicherung

Wenn Schutz, dann von Experten: Die VOV ist die Pionierin der deutschen D&O-Versicherungsanbieter. Exzellenz ist unser Selbstverständnis, maßgeschneiderte Versicherungslösungen sind unser Handwerk. Und Ihr Vertrauen? Das höchste Gut, das wir haben. 

Frau mit Tablet in Fertigungshalle steht für Digitalisierungsschutz
D&O-Versicherung

Für alle, die echte Verantwortung tragen.

Geschäftsführung, Management, Vereinsführung, Vorstände, Aufsichtsräte – Sie alle nehmen Führung als Ihre Aufgabe ernst. Und Sie haften bei etwaigen Fehlern mit ihrem Privatvermögen. Damit Sie Ihrer Arbeit optimal nachkommen können, ohne sich über Haftungsfragen Gedanken machen zu müssen, haben wir uns auf D&O-Versicherungen spezialisiert. Ihr Schutz ist unser Steckenpferd.

Zwei Personen unterhalten sich im Büro am Schreibtisch
Erklärfilme der VOV

Bewegt: unser D&O-Wissen für Sie

Unsere Versicherungen im Überblick

Ein Lounge-Bereich mit großer Fensterfront
Karriere

Ganz sicher: Karriere bei der VOV!

Für Karriere mit Aussicht: Wir legen Wert auf Eigenverantwortung, inhaltliche Herausforderungen und ein starkes Team bei der D&O-Pionierin Deutschlands. Remote Work, Interdisziplinarität, Weiterbildungen und moderne Technologien? Das und mehr finden Sie bei uns!

D&O-Wissen

Fallbeispiele, Blogbeiträge und Glossar – hier finden Sie alles Wissenswerte aus der Welt der D&O. Damit Sie nicht nur gut geschützt, sondern auch bestens informiert bleiben.

Digitale Versicherungsberatung mit VOV-Rechner auf Tablet
Organhaftung „Ich habe meine eigene D&O-Versicherung

Warum ist eine persönliche D&O-Versicherung für Manager unverzichtbar? Was sind die Risiken von Eigenschadenklauseln in Unternehmenspolicen? Und wie kann eine individuelle D&O-Deckung zusätzliche Sicherheit bieten, wenn Sie das Unternehmen verlassen? Franz M. Held erklärt die Herausforderungen und Chancen der D&O-Versicherung und gibt wertvolle Einblicke in die Notwendigkeit einer persönlichen Absicherung.

Closed-Schild im Fenster
Organhaftung Unternehmensinsolvenzen und die Versicherbarkeit in der D&O-Versicherung

In Deutschland steigen die Unternehmensinsolvenzen seit einigen Jahren wieder deutlich an – ein Trend, der sich laut Prognosen auch 2025 fortsetzen wird. Für Geschäftsführende bedeutet das: erhöhte persönliche Haftungsrisiken.

Deckung Reputationsschutz in der D&O-Versicherung

Der Ruf eines Unternehmens ist zentral für seinen Erfolg – das ist klar. Wie wichtig ist allerdings der Reputationsschutz bei einer D&O-Versicherung? Oliver Lange erklärt anhand eines OLG-Urteils zur Wirecard AG, worauf es bei Klauseln zum Reputationsschutz bei D&O-Versicherungen für Unternehmen ankommt.

Organhaftung Unsichtbare Sicherheit, sichtbare Wirkung: Der Einfluss von D&O-Versicherungen auf das Entscheidungsverhalten

Psychologische Sicherheit ist zentral im Führungsalltag – und wer sich mit einer D&O-Versicherung absichert, kann das für sich nutzen. Wie genau, erläutert Josefine Kunz.

Versicherungsdokumente gestapelt mit Büroklammern im Büro
Rechtssprechung Der Bußgeldregress in der D&O-Versicherung

Die Rückforderung von Kartellbußgeldern durch Unternehmen bleibt rechtlich unklar. Doch falls ein Bußgeldregress möglich ist, stellt sich die Frage: Greift die D&O-Versicherung? Welche Kosten übernimmt sie – und wo sind die Grenzen? Christoffer Gruppe gibt einen Überblick zur aktuellen Rechtslage.

Selbstbehalt Der Pflicht-Selbstbehalt in der D&O-Versicherung

Im Schadensfall müssen Vorstandsmitglieder bei Bestehen einer Unternehmens-D&O einen Selbstbehalt übernehmen. Diese Regelung soll die Vorstände zu mehr Vorsicht anhalten. Was es mit dem Pflicht-Selbstbehalt auf sich hat und was man bei der D&O beachten muss, erklärt Christina Held.

Organhaftung Publikation: Erkenntnisgewinne bei der D&O-Versicherung

Der GDV hat am 20.10.2023 die D&O-Geschäftsstatistik 2022 mit einer Medieninformation veröffentlicht. Tenor: Die Wirtschaftsaussichten sind schlecht, die Zahl der Insolvenzen steigt. Deshalb rechnen die D&O-Versicherer mit vermehrten Schadenersatzforderungen gegen Manager. Hinzu kämen stetig wachsende Compliance-Anforderungen, zuletzt etwa durch das Lieferketten- oder das Hinweisgeberschutzgesetz, so dass auch Verstöße gegen Compliance-Vorgaben zunehmen könnten.

FAQs rund um D&O-Versicherungen bei der VOV

Was ist eine D&O-Versicherung?

D&O ist die Abkürzung für „Directors and Officers“; D&O-Versicherungen schützen also Unternehmensleitung und Aufsichtsgremien, Entscheider und Management. Sie sind auch als Organ- oder Managerhaftpflicht bekannt und ist eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Eine D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen von Entscheidern, wenn diese als versicherte Person persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, weil bei Ausübung der jeweiligen Organtätigkeit Pflichten verletzt worden sind, bzw. verletzt worden sein sollen. In über 90 Prozent der Fälle ist der Anspruchsteller das „eigene“ Unternehmen, es können aber auch Außenansprüche von Dritten vorkommen.

Neben der Unternehmens-D&O-Versicherung gibt es auch die Vereins-D&O, Selbstbehalt-D&O, Aufsichtsrat-D&O und persönliche D&O-Versicherung, die jedes einzelne Organmitglied ausschließlich für die eigenen Bedürfnisse verhandeln und abschließen kann.

Wer braucht eine D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung bietet Schutz für Entscheidungsträgerinnen und -träger in Unternehmen und Vereinen vor persönlicher Haftung für Entscheidungen, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit treffen. Der Versicherungsschutz gilt für alle Organmitglieder – also Vorstand, Geschäftsführung sowie Aufsichtsrat oder Beirat – ebenso wie für deren Vertreter, faktische Organe, leitende Angestellte und Prokuristen, aber zum Beispiel auch für Interimsmanager, Compliance- und Datenschutzbeauftragte.

D&O für Geschäftsführer: § 43 Abs. 1 GmbHG (GmbH-Gesetz) bestimmt, dass ein Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden hat. Gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG haften Geschäftsführer, die ihre Pflichten verletzen, gegenüber der Gesellschaft für den entstandenen Schaden. Neben dieser allgemeinen Haftungsregelung existieren verschiedenste weitere Haftungstatbestände nicht nur im Gesellschaftsrecht, sondern beispielsweise auch im Verhältnis zu Sozialversicherungsträgern oder dem Fiskus. Dabei haftet ein Geschäftsführer regelmäßig mit seinem gesamten privaten Vermögen – schon bei einfacher Fahrlässigkeit.

D&O für Vorstände: Das Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft haftet gemäß AktG § 93 Abs. 2 gegenüber dem Unternehmen oder Dritten bei Pflichtverletzungen gleichermaßen wie ein GmbH-Geschäftsführer. Es ist jedoch einem noch höheren Inanspruchnahmerisiko ausgesetzt, da der Aufsichtsrat seinerseits verpflichtet ist, Ansprüche gegen ein Vorstandsmitglied auch zu verfolgen.

D&O für Aufsichtsräte: Verletzen Aufsichtsratsmitglieder ihre Pflichten schuldhaft, auch fahrlässig, so haften auch sie gemäß § 116 AktG gegenüber der Gesellschaft für einen Vermögensschaden mit ihrem Privatvermögen.

Was schützt eine D&O-Versicherung?

Geschützt wird das Privatvermögen eines Geschäftsführers, Vorstands, Aufsichtsrats oder eines leitenden Angestellten, falls dieser wegen eines
vorgeworfenen Pflichtenverstoßes im Rahmen seiner jeweiligen Tätigkeit auf Schadensersatz vom eigenen Unternehmen in Anspruch genommen wird.  
Konkret übernimmt die D&O-Versicherung die Kosten der qualifizierten Schadenabwehr und etwaige Schadenersatzzahlungen.
Wer sich gegen Managerhaftungsrisiken schützen will, braucht also eine D&O-Versicherung.
 

Welche Funktionen erfüllt eine D&O-Versicherung?

Rechtsschutzfunktion: Die D&O-Versicherung übernimmt die Abwehrkosten im Falle einer unberechtigten persönlichen Inanspruchnahme. Dazu gehören Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- oder Sachverständigenkosten sowie Zeugenauslagen oder Reisekosten.

Freistellungsfunktion: Kommt es zu einem Pflichtenverstoß, der zu einem finanziellen Schaden für das Unternehmen oder Dritte führt, so sind Sie für den eingetretenen Vermögensschaden persönlich haftbar. Die D&O-Versicherung schützt vor den Folgen solcher persönlichen Inanspruchnahmen, indem sie bei einem berechtigten Schadenersatzanspruch die Schadensumme ausgleicht.  

Schutz für das Unternehmen: Unternehmen bieten ihren Organmitgliedern oft eine D&O-Versicherung an, häufig fordern Organmitglieder diese auch selbst ein. Der durch eine D&O-Versicherung vermittelte Schutz ist also ein wesentlicher Baustein, um qualifizierte Führungskräfte zu gewinnen und zu halten. Auch für Unternehmen selbst bieten D&O-Versicherungen Vorteile: Sie kann im Schadenfall helfen, Imageschäden für das Unternehmen zu begrenzen, sowohl nach außen als auch nach innen, indem etwa frühzeitig auf eine Einigung hingewirkt wird. Zudem dient die D&O-Versicherung dem Unternehmen als Bilanzschutz, indem sie das Organ von dem Schadenersatzanspruch freistellt und die Forderung des Unternehmens ausgleicht. Manche Deckungselemente kommen dabei ausschließlich dem Unternehmen zugute – und nicht Ihnen.

 

Was sind häufige Fälle, bei denen eine D&O-Versicherung greift?

Nichtbeachtung anerkannter betriebswirtschaftlicher Grundsätze: Das sind für Unternehmen zentrale Themen wie die Prinzipien der Rentabilität, Wirtschaftlichkeit, Liquidität und Risikostreuung. Eine Nichtbeachtung kann
sich beispielsweise auf die fehlerhafte Kalkulation von Projekten und
Aufträgen oder die mangelhafte Sicherstellung ausreichender Liquidität 
beziehen.

Unternehmenserwerb ohne ausreichende Due Diligence: Hierzu gehört beispielsweise der Fall, wenn vor einer Unternehmensübernahme oder -transaktion nicht alle relevanten Informationen eingeholt, ausreichend analysiert oder geprüft und so Risiken verkannt wurden.

Nicht-Ausnutzen von Steuervorteilen und Subventionen: Dazu zählen Fristversäumnisse, die verspätete Abgabe von Anträgen oder auf das grundsätzliche Versäumnis, eine Subvention überhaupt abzurufen.

Fehlende Reaktion auf Veränderungen des wirtschaftlichen Umfeldes: Das kann beispielsweise das Versäumen von Effizienzsteigerungen in den Unternehmensprozessen mit den Möglichkeiten der Digitalisierung sein. Denn das Management sollte das geführte Unternehmen auf konjunkturelle Schwankungen, regulatorische Änderungen oder den technologischen Fortschritt rechtzeitig einstellen können.

Fehlerhafte Auswahl oder Kontrolle von Mitarbeitenden: Ein Unternehmen und sein Management sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die von ihnen beschäftigten Personen die erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten, Integrität und sonstigen Voraussetzungen erfüllen, um ihre Positionen effektiv auszufüllen.

Verspätetes Stellen eines Insolvenzantrags: Das Management eines Unternehmens muss lokale Gesetze und Verfahren genau kennen und für den Insolvenzantrag auch professionelle Beratung einholen. Häufiger Haftungsauslöser für D&O-Schadenfälle sind durch das Management veranlasste Zahlungen nach Insolvenzreife.

Fehlende Compliance-Strukturen: Die von der Unternehmensleitung vorzuweisenden Compliance-Strukturen eines Unternehmens können nach Branche, Größe, Standort und anderen Faktoren variieren. Sie stellen sicher, dass das Unternehmen und seine Mitarbeitenden Gesetze, Vorschriften, interne Richtlinien sowie ethische Standards einhalten. Elemente sind beispielsweise die Bestellung von Compliance-Beauftragten oder die Implementierung eines Risikomanagements. Sollte ein solches Risikomanagementsystem fehlen oder nicht angemessen sein, kann das haftungsrelevant sein.