Managerhaftpflicht: Finanzielle Ausfallrisiken vermindern
Eine Directors & Officers Liabilities-Insurance (D&O-Versicherung) deckt diese Gefahren ab. Die D&O-Police ist vereinfacht ausgedrückt eine Haftpflichtversicherung für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen.
Unternehmen, die eine D&O-Versicherung abschließen, decken persönliche Haftungsrisiken von Organmitgliedern und gleichzeitig deren Ausfallrisiko. Besteht Anspruch auf Schadenersatz, springt der Versicherer mit einer garantierten Deckungssumme ein. Eine D&O-Versicherung gehört deshalb zu den unverzichtbaren Schutzpolicen, insbesondere für mittelständische Firmen.
D&O-Policen beinhalten zudem Rechtsschutz, um unberechtigte Ansprüche gegen Organmitglieder abzuwehren. Die Versicherung zahlt bei gerichtlichen und außergerichtlichen Einigungen. Berechtigte Ansprüche werden umgehend reguliert.
Wie wichtig dieser Versicherungsschutz ist, zeigt ein Blick ins Gesetz. Bereits leicht fahrlässig begangene Pflichtverletzungen reichen aus, um einen Haftungsanspruch zu begründen. Wer als Organmitglied in ein Unternehmen eintreten möchte, ist deshalb gut beraten, sich umfassend über den bestehenden D&O-Schutz zu informieren und gegebenenfalls eine Verschaffungsklausel im Anstellungsvertrag zu vereinbaren.