D&O für Vereine 

✓ Eine Police für alle Vorstandsmitglieder
✓ Sofortige Deckung im einfachen Antragsverfahren
✓ Bis zu 2 Mio. Euro Deckungssumme

Alle Informationen zum Download

Alle Unterlagen zur VOV D&O-Versicherung für Vereine

Produktflyer
Versicherungsbedingungen
Deckungsantrag

Zusätzliche Formulare und Informationen

Beratungs- und Dokumentationsverzicht für Unternehmen
SEPA-Mandat für Unternehmen
Informationen gemäß § 11 VersVermV

D&O für Vereine direkt abschließen*

Versicherungsbedingungen

herunterladen und lesen

Deckungsantrag ausfüllen und an VOV senden

info@vov.eu

* Für Haushalts- und / oder Deckungssummen über 2 Mio. Euro gelten die Bedingungen unserer D&O-Versicherung für Unternehmen.

VERKANNTE RISIKEN BEIM ENGAGEMENT FÜR DEN VEREIN

Wer sich in einem eingetragenen Verein – nicht selten ehrenamtlich – als Vorstand oder Geschäftsführer engagiert, denkt wahrscheinlich als Letztes daran, dass dieses Engagement ein erhebliches Risiko für eine persönliche Haftung birgt. Doch dieses Risiko ist sehr real, denn Vereinsvorstände sind nach § 26 BGB die gesetzlichen Vertreter des Vereins.
 
Was bedeutet dies für die Haftungssituation von Vereinsvorständen bei Pflichtverletzungen, die einen Vermögensschaden verursacht haben sollen?
Ein Verein kann im Innenverhältnis seinen Vorstand in Regress nehmen, wenn diesem ein Verschulden zur Last gelegt werden kann auf dessen Grundlage Geschädigte vom Verein Schadensersatz fordern.

Für ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder von Vereinen gelten zwar – sofern ihre jeweilige Aufwandsentschädigung die jährliche Ehrenamts-pauschale nicht übersteigt – Haftungserleichterungen gegenüber einem Regressanspruch des Vereins. Im Innenverhältnis haften sie dennoch unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für nicht ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder ist noch weitergehender, da bereits einfache Fahrlässigkeit als Verschuldensmaßstab ausreicht.
 
Von der Innenhaftung gegenüber dem Verein aufgrund von organschaftlichen Verpflichtungen ist die so genannte Außenhaftung, also die vertragliche oder deliktische Haftung gegenüber Dritten, zu unterscheiden.
 
Bei der Außenhaftung haften Vorstandsmitglieder eines Vereins aufgrund entsprechender Vorschriften unmittelbar und ebenfalls unbeschränkt.
 
Das heißt im Klartext: Vereinsvorstände haften mit ihrem gesamten Privatvermögen!

VEREINSVORSTÄNDE BENÖTIGEN EINE D&O-VERSICHERUNG

Eine VOV D&O-Versicherung für Vereine gewährt bei einer persönlichen Inanspruchnahme von Vorstandsmitgliedern zunächst qualifizierte Abwehr von unbegründeten Ansprüchen und leistet aber auch Schadenersatz bei begründeten Ansprüchen.

Damit schützt die VOV D&O-Versicherung für Vereine das Privatvermögen von Vereinsvorständen – auch im Ehrenamt. So bewahrt sie Vorstandsmitglieder je nach Anspruchshöhe sogar vor einer Privatinsolvenz.

MÖGLICHE HAFTUNGSZENARIEN FÜR VEREINSVORSTÄNDE

Eine VOV D&O-Versicherung für Vereine gewährt bei einer persönlichen Inanspruchnahme von Vorstandsmitgliedern zunächst qualifizierte Abwehr von unbegründeten Ansprüchen und leistet aber auch Schadenersatz bei begründeten Ansprüchen. Damit schützt die VOV D&O-Versicherung für Vereine das Privatvermögen von Vereinsvorständen – auch im Ehrenamt. So bewahrt sie Vorstandsmitglieder je nach Anspruchshöhe sogar vor einer Privatinsolvenz.

SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE
Beschäftigt ein Verein Arbeitnehmende, sind Vereinsvorstände dazu verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Geschieht dies zu spät oder gar nicht, haften die Vorstände persönlich.

SPENDENHAFTUNG
Der Vereinsvorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass steuerliche Pflichten erfüllt werden. So kann beispielsweise eine nicht erhobene Einkommensteuer auf einer Spendenbescheinigung in zweierlei Hinsicht haftungsrelevant sein: zum einen wegen fehlerhaft erstellter Zuwendungsbescheinigungen für Geld-, Sach- oder Aufwandsspenden (sogenannte Ausstellerhaftung) oder zum anderen wegen falsch verwendeter Spendenmittel (sogenannte Veranlasserhaftung).

INSOLVENZ
Vorstandsmitglieder, die bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Vereins gegen die Pflicht zur Beantragung des Insolvenzverfahrens verstoßen, haften ebenfalls in vollem Umfang mit ihrem persönlichen Vermögen. Das Ehrenamt hilft hier nicht: Gerade in der Insolvenz besteht also ein erhebliches Haftungsrisiko für die Vorstandsmitglieder.

D&O-POLICE SCHAFFT SICHERHEIT BEIM ENGAGEMENT IM VEREIN

Wer sich in einem Verein -sei es auch nur ehrenamtlich- als Vereinsvorstand engagieren möchte, nimmt damit gleichzeitig auch ein hohes persönliches Haftungsrisiko in Kauf. Denn Vereinsvorstände haften mit ihrem privaten Vermögen.

Weitestgehenden Schutz des Privatvermögens von Vereinsvorständen bietet hier die VOV D&O-Versicherung für Vereine und schafft somit eine sichere Basis für Entscheidungen, die Vorstände für ihren Verein täglich treffen müssen – auch im Ehrenamt.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an!

Persönlicher Kontakt

E-Mail

Nach oben scrollen