D&O-Versicherungen
Managerhaftpflichtversicherungen für Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte
D&O-Versicherungen
FAQ – Warum eine D&O-Versicherung?
Was ist eine D&O-Versicherung?
Bei der D&O-Versicherung handelt es sich um ein Versicherungsprodukt, welches als Unternehmenspolice ursprünglich für den US-amerikanischen Markt entwickelt wurde. D&O ist die Abkürzung für „Directors and Officers“. „D&O“ hat sich international als Synonym für die Absicherung der Haftungsrisiken von Unternehmensleitern und Aufsichtsgremien, eingebürgert.
Es handelt es sich um eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung. Sie schützt insbesondere das Privatvermögen von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten (Organmitglieder), wenn diese als versicherte Person von dem „eigenen“ Unternehmen (über 90% der Fälle) oder von Dritten persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, weil bei Ausübung der jeweiligen Organtätigkeit Pflichten verletzt worden sind, bzw. verletzt worden sein sollen. Die D&O-Versicherung wird in Deutschland häufig auch als „Organ- oder Manager-Haftpflicht“ bezeichnet. Neben der erwähnten Unternehmens-D&O-Versicherung gibt es auch Persönliche D&O-Versicherungen, die jedes einzelne Organmitglied ausschließlich für seine Bedürfnisse verhandeln und abschließen kann.
Wer braucht eine D&O-Versicherung?
Geschäftsführer: § 43 Abs. 1 GmbHG (GmbH-Gesetz) bestimmt, dass ein Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden hat. Das heißt, er darf sich nicht von sachfremden Interessen leiten lassen und muss zum Wohle der Gesellschaft auf Grundlage einer ausreichenden Informationslage handeln. Gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG haften Geschäftsführer, die ihre Pflichten verletzen, gegenüber der Gesellschaft für den entstandenen Schaden. Gegenüber Dritten (z.B. Fiskus oder Sozialversicherungsträger) besteht eine zusätzliche Haftung. Damit steht ein Geschäftsführer mit seinem gesamten privaten Vermögen für jede schuldhafte Pflichtverletzung bei Ausübung seiner Geschäftstätigkeit in der Haftung. Einfache Fahrlässigkeit führt also bei Pflichtverstößen bereits zur vollen Haftung mit dem Privatvermögen.
Vorstände: Das Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft haftet gegenüber dem Unternehmen (§ 93 Abs. 2 AktG) oder Dritten bei Pflichtverletzungen gleichermaßen wie ein GmbH-Geschäftsführer. Das Aktiengesetz (AktG) regelt dies in § 93 Abs. 2.
Aufsichtsratsmitglieder: Verletzen Aufsichtsratsmitglieder ihre Pflichten schuldhaft, wobei Fahrlässigkeit ebenfalls bereits ausreichend sein kann, so haften auch sie gegenüber der Gesellschaft für einen etwaigen Vermögensschaden. Die einschlägige Rechtsvorschrift ist § 116 AktG (Aktiengesetz), die sich wiederum auf § 93 als Generaltatbestand der Haftung von Vorstandsmitgliedern bezieht. Somit werden im Ergebnis an die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit von Aufsichtsratsmitgliedern dieselben Anforderungen wie an Vorstände oder Geschäftsführer gestellt, was bedeutet, dass die Mitglieder von Aufsichtsräten ebenso mit ihrem gesamten Privatvermögen haften, wenn durch die Nichteinhaltung der gebotenen Sorgfaltspflicht dem Unternehmen ein Schaden entstanden ist.
Was schützt eine D&O-Versicherung?
Eine D&O-Versicherung ist die optimale Absicherung von Organmitgliedern gegen Haftungsansprüche des eigenen Unternehmens. Sie schützt zudem vor einer persönlichen Inanspruchnahme durch Dritte, wie etwa dem Fiskus. Geschützt wird das Privatvermögen eines Geschäftsführers, Vorstands, Aufsichtsrats oder eines leitenden Angestellten, falls dieser wegen eines vorgeworfenen Pflichtenverstoßes im Rahmen seiner jeweiligen Tätigkeit auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Konkret übernimmt die D&O-Versicherung die Kosten der qualifizierten Schadenabwehr und – sofern der Anspruch berechtigt ist – die wegen der Sorgfaltspflichtverletzung zu leistende Schadenersatzzahlung. Die D&O-Versicherung ist damit, abhängig von einer bedarfsgerechten Bedingungsgestaltung und einer hohen Qualität bei der Schadenregulierung, das „Rundum-Sorglos-Paket“ für Manager.
Welche Funktionen erfüllt eine D&O-Versicherung?
Rechtsschutzfunktion: Die D&O-Versicherung übernimmt die Abwehrkosten für Rechtsstreitigkeiten im Falle einer persönlichen Inanspruchnahme eines der vorgenannten Organmitglieder. Sie trägt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme insbesondere Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- oder Sachverständigenkosten sowie Zeugenauslagen oder Reisekosten.
Freistellungsfunktion: Begeht ein Organmitglied im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einen Pflichtenverstoß, der zu einem finanziellen Schaden für das Unternehmen oder Dritte führt, kann dieses Organmitglied für den eingetretenen Vermögensschaden persönlich haftbar gemacht werden. Die D&O-Versicherung schützt vor den Folgen solcher persönlichen Inanspruchnahmen, indem sie bei einem berechtigten Schadenersatzanspruch die Schadensumme ausgleicht.
Schutz für das Unternehmen: Unternehmen bieten ihren Organmitgliedern oft eine D&O-Versicherung an. Dies kann dabei helfen, qualifizierte Führungskräfte zu gewinnen und zu halten, da es ihnen eine zusätzliche Sicherheit bietet. Die D&O-Versicherung kann im Schadenfall helfen Imageschäden für das Unternehmen zu begrenzen, indem z.B. frühzeitig auf eine Einigung hingewirkt wird. Zudem dient die D&O dem Unternehmen als Bilanzschutz, indem sie das Organ von dem Schadenersatzanspruch freistellt und die Forderung des Unternehmens ausgleicht. Zudem gibt es auch Deckungselemente, die ausschließlich dem Unternehmen zugutekommen.
Was sind typische D&O-Schadenfälle?
D&O-Schadenfälle entstehen häufig aus folgenden Pflichtverletzungen:
• Nichtbeachtung anerkannter betriebswirtschaftlicher Grundsätze
• Unternehmenserwerb ohne ausreichende Due-diligence
• Nicht-Ausnutzen von Steuervorteilen und Subventionen
• Fehlende Reaktion auf Veränderungen des wirtschaftlichen Umfeldes
• Fehlerhafte Auswahl/Kontrolle von Mitarbeitern
• Verspätetes Stellen eines Insolvenzantrags
• Datenschutzverstöße (DSGVO)
Wie unterscheidet sich eine Unternehmens-D&O-Versicherung von einer persönlichen D&O-Versicherung?
Eine Unternehmens-D&O-Versicherung, die am häufigsten abgeschlossen wird, schützt sämtliche Organmitglieder eines Unternehmens inklusive aller Organmitglieder der mitversicherten Tochterunternehmen. Dazu kommen explizit aufgeführte weitere versicherte Personen, wie etwa Prokuristen und leitende Angestellte.
Es handelt sich um eine Versicherung für fremde Rechnung. Das Unternehmen ist Versicherungsnehmerin und zahlt die Prämien. Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag stehen jedoch den versicherten Personen zu.
Wenn man sich die Versicherungssumme einer D&O-Police als Kuchen vorstellen möchte, dann wird deutlich, dass viele versicherte Personen darauf zugreifen können. Daneben gewährt die Unternehmens-D&O-Versicherung auch noch Leistungen, die ausschließlich dem versicherungsnehmenden Unternehmen zugutekommen, etwa die Übernahme der Kosten für eine Firmenstellungnahme. So kann der Kuchen schnell weniger werden, bis nur noch Krümel da sind.
Um hier nicht im Ernstfall ohne ausreichenden Versicherungsschutz da zu stehen, empfiehlt sich auch zusätzlich zu einer Unternehmens-D&O-Versicherung der Abschluss einer persönlichen D&O-Police.
Eine persönliche D&O-Versicherung bietet einen doppelten Boden bzw. eine zusätzliche und individuelle Alternative, die jedes Organmitglied für sich selbst abschließen und verhandeln kann. Damit steht ihm eine individuelle, durch andere unantastbare Versicherungssumme zur Verfügung, wodurch maximaler Schutz des Privatvermögens gewährleistet ist. Jeder Einzelne ist dann auch Versicherungsnehmer und Prämienschuldner.
Wie unterscheidet sich eine D&O-Versicherung von einer Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung?
Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen von Organmitgliedern (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) bei einer persönlichen Inanspruchnahme. Bei der klassischen Vermögensschadenhaftpflicht-Deckung erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Vermögensschäden, die die versicherten Organe und Personen bei Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit einem Dritten oder der Organisation selbst zugefügt haben und hierfür haftpflichtig gemacht werden. D&O-Versicherungsschutz geht hier weiter, da es keine Beschränkung auf die satzungsmäßige Tätigkeit gibt.
Wie unterscheidet sich eine D&O-Versicherung von einer Cyber-Versicherung?
Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen von Organmitgliedern (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) oder leitenden Angestellten bei einer persönlichen Inanspruchnahme. Eine Cyberversicherung deckt Schäden durch den Angriff auf das IT-System oder einen Datenschutzvorfall und damit den Schaden im Unternehmen. Es ist also sinnvoll, sich mit beiden Versicherungslösungen zu befassen, da sie unterschiedliche Risiken versichern.