D&O-Versicherungen
Managerhaftpflichtversicherungen für Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte
D&O-Versicherungen
FAQ – Warum eine D&O-Versicherung?
Was ist eine D&O-Versicherung?
Bei der D&O-Versicherung handelt es sich um ein Versicherungsprodukt, das als Unternehmenspolice ursprünglich für den US-amerikanischen Markt entwickelt wurde.
D&O ist die Abkürzung für „Directors and Officers“. „D&O“ hat sich international als Synonym für die Absicherung der Haftungsrisiken von Unternehmensleitern und Aufsichtsgremien eingebürgert.
Die D&O-Versicherung ist eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie schützt insbesondere das Privatvermögen von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten (Organmitglieder), wenn diese als versicherte Person persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, weil bei Ausübung der jeweiligen Organtätigkeit Pflichten verletzt worden sind, bzw. verletzt worden sein sollen. Anspruchsteller ist meist überwiegend das „eigene“ Unternehmen (über 90% der Fälle), es können aber auch Außenansprüche von Dritten sein.
Die D&O-Versicherung wird in Deutschland häufig auch als „Organ- oder Manager-Haftpflicht“ bezeichnet. Neben der erwähnten Unternehmens-D&O-Versicherung gibt es auch Persönliche D&O-Versicherungen, die jedes einzelne Organmitglied ausschließlich für seine Bedürfnisse verhandeln und abschließen kann.
Wer braucht eine D&O-Versicherung?
Geschäftsführer
§ 43 Abs. 1 GmbHG (GmbH-Gesetz) bestimmt, dass ein Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden hat.
Das heißt, er darf sich nicht von sachfremden Interessen leiten lassen und muss zum Wohle der Gesellschaft auf Grundlage einer ausreichenden Informationslage handeln.
Gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG haften Geschäftsführer, die ihre Pflichten verletzen, gegen-über der Gesellschaft für den entstandenen Schaden.
Gegenüber Dritten (z.B. Fiskus oder Sozialversicherungsträgern) besteht eine zusätzliche Haftung. Damit steht ein Geschäftsführer mit seinem gesamten privaten Vermögen für jede schuldhafte Pflichtverletzung bei Ausübung seiner Geschäftstätigkeit in der Haftung.
Einfache Fahrlässigkeit führt also bei Pflichtverstößen bereits zur vollen Haftung mit dem Privatvermögen.
Vorstände
Das Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft haftet gegenüber dem Unternehmen oder Dritten bei Pflichtverletzungen gleichermaßen wie ein GmbH-Geschäftsführer.
Das Aktiengesetz (AktG) regelt dies in § 93 Abs. 2.
Aufsichtsratsmitglieder
Verletzen Aufsichtsratsmitglieder ihre Pflichten schuldhaft, wobei Fahrlässigkeit eben-falls bereits ausreichend sein kann, so haften auch sie gegenüber der Gesellschaft für einen etwaigen Vermögensschaden.
Die einschlägige Rechtsvorschrift ist § 116 AktG (Aktiengesetz), die sich wiederum auf § 93 als Generaltatbestand der Haftung von Vorstandsmitgliedern bezieht.
Somit werden im Ergebnis an die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit von Aufsichtsratsmitgliedern dieselben Anforderungen wie an Vorstände oder Geschäftsführer gestellt.
Das bedeutet: Aufsichtsräte haften ebenso mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn durch die Nichteinhaltung der gebotenen Sorgfaltspflicht dem Unternehmen ein Schaden entstanden ist.
Was schützt eine D&O-Versicherung?
Geschützt wird das Privatvermögen eines Geschäftsführers, Vorstands, Aufsichtsrats oder eines leitenden Angestellten, falls dieser wegen eines vorgeworfenen Pflichten-verstoßes im Rahmen seiner jeweiligen Tätigkeit auf Schadensersatz vom eigenen Unternehmen in Anspruch genommen wird.
Eine D&O-Versicherung schützt zudem vor den Folgen einer persönlichen Inanspruchnahme durch Dritte, wie etwa dem Fiskus.
Konkret übernimmt die D&O-Versicherung die Kosten der qualifizierten Schadenabwehr und – sofern der Anspruch berechtigt ist – die wegen der Sorgfaltspflichtverletzung zu leistende Schadenersatzzahlung.
Die D&O-Versicherung ist damit, abhängig von einer bedarfsgerechten Bedingungsgestaltung und einer hohen Qualität bei der Schadenregulierung, die optimale Möglichkeit zur Absicherung gegen zunehmende Managerhaftungsrisiken.
Welche Funktionen erfüllt eine D&O-Versicherung?
Rechtsschutzfunktion
Die D&O-Versicherung übernimmt die Abwehrkosten im Falle einer unberechtigten persönlichen Inanspruchnahme einer versicherten Person, z.B. Geschäftsführer, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder.
Sie trägt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme insbesondere Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- oder Sachverständigenkosten sowie Zeugenauslagen oder Reise-kosten.
Freistellungsfunktion
Begeht eine der vorgenannten Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einen Pflichtenverstoß, der zu einem finanziellen Schaden für das Unternehmen oder Dritte führt, so ist diese für den eingetretenen Vermögensschaden persönlich haftbar.
Die D&O-Versicherung schützt vor den Folgen solcher persönlichen Inanspruchnahmen, indem sie bei einem berechtigten Schadenersatzanspruch die Schadensumme aus-gleicht.
Schutz für das Unternehmen
Unternehmen bieten ihren Organmitgliedern oft eine D&O-Versicherung an. Dies kann dabei helfen, qualifizierte Führungskräfte zu gewinnen und zu halten, da es ihnen eine zusätzliche Sicherheit bietet.
Die D&O-Versicherung kann im Schadenfall helfen, Imageschäden für das Unternehmen zu begrenzen, indem z.B. frühzeitig auf eine Einigung hingewirkt wird.
Zudem dient die D&O dem Unternehmen als Bilanzschutz, indem sie das Organ von dem Schadenersatzanspruch freistellt und die Forderung des Unternehmens ausgleicht.
Es gibt Deckungselemente, die ausschließlich dem Unternehmen zugutekommen.
Was sind häufige Auslöser für D&O-Schadenfälle?
Organmitglieder unterliegen zahlreiche Pflichten bei der Leitung und Überwachung eines Unternehmens.
D&O-Schadenfälle entstehen häufig aus folgenden Verletzungen dieser Pflichten:nden Pflichtverletzungen:
Nichtbeachtung anerkannter betriebswirtschaftlicher Grundsätze
Die betriebswirtschaftlichen Grundsätze umfassen die Themen, die bei einem Unternehmen für die Führung und Analyse von erheblicher Relevanz sind. Hierzu zählen die Prinzipien der Rentabilität, Wirtschaftlichkeit, Liquidität und Risikostreuung. Eine Nichtbeachtung kann sich beispielsweise auf die fehlerhafte Kalkulation von Projekten und Aufträgen oder die mangelhafte Sicherstellung ausreichender Liquidität beziehen.
Unternehmenserwerb ohne ausreichende Due-diligence
Das ist z.B. der Fall, wenn vor einer Unternehmensübernahme oder -transaktion nicht alle relevanten Informationen eingeholt, ausreichend analysiert oder geprüft und so Risiken verkannt wurden
Nicht-Ausnutzen von Steuervorteilen und Subventionen
Dies kann auf Fristversäumnisse, die verspätete Abgabe von Anträgen oder auf das grundsätzliche Versäumnis, eine Subvention überhaupt abzurufen, zurückzuführen sein.
Fehlende Reaktion auf Veränderungen des wirtschaftlichen Umfeldes
Dies kann beispielsweise das Versäumen von Effizienzsteigerungen in den Unternehmensprozessen mit den Möglichkeiten der Digitalisierung sein. Denn das Management sollte das geführte Unternehmen auf konjunkturelle Schwankungen, regulatorische Änderungen oder den technologischen Fortschritt rechtzeitig einstellen können.
Fehlerhafte Auswahl/Kontrolle von Mitarbeitern
Fehlerhafte Auswahl oder Kontrolle von Mitarbeitern
Ein Unternehmen und sein Management sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die von ihnen beschäftigten Personen die erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten, Integrität und sonstigen Voraussetzungen erfüllen, um ihre Positionen effektiv auszufüllen.
Verspätetes Stellen eines Insolvenzantrags
Das Management eines Unternehmens muss lokale Gesetze und Verfahren genau kennen und ggf. professionelle Beratung einholen, um sicherzustellen, dass im Falle einer bevorstehenden Insolvenz ein Insolvenzantrag fristgerecht und korrekt gestellt wird. Häufiger Haftungsauslöser für D&O-Schadenfälle sind durch das Management veranlasste Zahlungen nach Insolvenzreife.
Fehlende Compliance-Strukturen
Die von der Unternehmensleitung vorzuweisenden Compliance-Strukturen eines Unternehmens können nach Branche, Größe, Standort etc. variieren. Sie stellen sicher, dass das Unternehmen und seine Mitarbeiter Gesetze, Vorschriften, interne Richtlinien sowie ethische Standards einhalten. Elemente sind beispielsweise die Bestellung von Compliance-Beauftragten oder die Implementierung eines Risikomanagements. Sollte ein solches Risikomanagementsystem fehlen oder nicht angemessen sein, so kann dies haftungsrelevant sein.
Wie unterscheidet sich eine Unternehmens-D&O-Versicherung von einer persönlichen D&O-Versicherung?
Unternehmens-D&O-Versicherung
Die Unternehmens-D&O-Versicherung schützt sämtliche Organmitglieder eines Unternehmens inklusive aller Organmitglieder der mitversicherten Tochterunternehmen.
Dazu kommen explizit aufgeführte weitere versicherte Personen, wie etwa Prokuristen und leitende Angestellte.
Das Unternehmen ist Versicherungsnehmerin und zahlt die Prämien.
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag stehen den versicherten Personen zu.
Daneben werden Leistungen gewährt, die dem versicherungsnehmenden Unternehmen zugutekommen, z.B. Kostenübernahme für eine Firmenstellungnahme.
Viele versicherte Personen und das versicherungsnehmende Unternehmen können auf die Versicherungssumme zugreifen.
Persönliche D&O-Versicherung
Eine persönliche D&O-Versicherung schließt ein Organmitglied für sich selbst ab.
Ihm steht eine individuelle, durch andere unantastbare Versicherungssumme zur Verfügung, wodurch maximaler Schutz des Privatvermögens gewährleistet ist.
Versicherungsnehmer und Prämienschuldner ist das einzelne Organmitglied.
Der Abschluss einer persönlichen D&O-Versicherung ohne eine bereits bestehende Unternehmens-D&O-Versicherung ist ebenfalls möglich.
Fazit
Die Versicherungssumme einer D&O-Police kann man sich als Kuchen vorstellen, auf den viele versicherte Personen und das Unternehmen selbst zugreifen können. Oftmals bleibt davon nicht viel übrig.
Um hier nicht im Ernstfall ohne ausreichenden Versicherungsschutz dazustehen, empfiehlt sich der Abschluss einer persönlichen D&O-Police – ggf. zusätzlich zu einer bestehenden Unternehmens-D&O-Versicherung.
Wie unterscheidet sich eine D&O-Versicherung von einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen der Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) des Unternehmens oder des Vereins.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt das Vermögen des Unternehmens oder des Vereins.
Fazit
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt also das Unternehmen und alle seine Angestellten bei Fehlern aus dem operativen Handeln. Die D&O-Versicherung hingegen schützt insbesondere die unbegrenzt haftenden Organmitglieder. Organmitglieder, die Ihr Privatvermögen absichern möchten, benötigen eine D&O-Police.
Wie unterscheidet sich eine D&O-Versicherung von einer Cyberversicherung?
D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen von Organmitgliedern (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) oder leitenden Angestellten bei einer persönlichen Inanspruchnahme aufgrund des Vorwurfs eines Pflichtenverstoßes.
Cyberversicherung
Eine Cyberversicherung deckt Schäden durch den Angriff auf das IT-System oder einen Datenschutzvorfall und damit den Schaden im Unternehmen.
Fazit
Es ist sinnvoll, sich mit beiden Versicherungslösungen zu befassen, da sie unterschiedliche Risiken versichern.
Warum fordern wir in einigen Fällen Unterlagen für die Vertragsverlängerung an?
Durch die Anforderung der Erneuerungsunterlagen stellen wir den optimalen Schutz von Geschäftsleitenden vor ihren persönlichen Haftungsrisiken sicher. Benötigte Unterlagen können das Beteiligungsorganigramm oder der Prüf- bzw. Geschäftsbericht sein.
Warum werden diese Informationen benötigt?
Ein solches Organigramm zeigt die Beteiligungsstruktur eines Unternehmens und dessen Tochtergesellschaften. Hierdurch wird gewährleistet, dass auch alle relevanten Tochtergesellschaften berücksichtigt und in den Versicherungsschutz einbezogen werden.
Der Prüfbericht des Konzerns liefert darüber hinaus insbesondere detaillierte Informationen über die finanzielle Lage des Unternehmens. Diese Kennzahlen haben bedeutenden Einfluss auf die Risikobewertung und bestimmen maßgeblich die Prämien- und Bedingungsgestaltung.
Ein Organigramm und ein Konzernbericht sind daher wichtige Unterlagen für die Risikoeinschätzung. Sie sind hilfreich für die Erstellung maßgeschneiderter D&O-Policen, die somit auf den individuellen Bedarf des Unternehmens ausgerichtet werden können.