Abwehrkosten sind die Kosten, die für die Abwehr eines unberechtigten Anspruchs vom Versicherer geleistet werden. Dies betrifft sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Kosten. Unter die Abwehrkosten fallen insbesondere Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- oder Sachverständigenkosten sowie Zeugenauslagen oder Reisekosten.