Darf’s ein wenig weniger sein?

Der D&O-Markt ist in Bewegung und zuletzt hat der VW-Vergleich noch mal Öl ins Feuer gegossen. So der Untertitel eines Beitrages in der Börsenzeitung vom 17.6.2021 „Haftungsschutz für Manager im Dax wird deutlich teurer“. Der Autor geht davon aus, dass das Haftungsrisiko noch nie so groß war wie heute. Das kann gefährlich werden für den Wirtschaftsstandort Deutschland.


Der Artikel beschreibt, dass in Deutschland die Preise für Managerhaftpflichtversicherungen in die Höhe schießen und dass die Versicherungskapazitäten, insbesondere für Großkonzerne, teilweise drastisch reduziert werden. Neben dieser Aussage zum Versicherungsschutz befasst sich der zitierte Experte auch mit der Manager-Haftung und kommt zu eben jenem Ergebnis, dass „das Haftungsrisiko für Führungskräfte noch nie so groß war wie heute“.

Wir stellen also eine gegenläufige Bewegung fest: Der Versicherungsschutz wird eingeschränkt oder steht auf dem Prüfstand – das Managerhaftungsrisiko wird als so groß wie noch nie bewertet.

Mehr Risiko, weniger Schutz?

Hier sollten wir jetzt mal ansetzen. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Die öffentliche Meinung über Manager in Deutschland ist nicht selten beeinflusst durch Meldungen über die sehr guten Verdienstmöglichkeiten der Unternehmensleiter im Kontext eines vermeintlichen Missmanagements. Gehen Sie doch mal in eine Fußgängerzone und fragen willkürlich einige Passanten, wie oder was sie über Manager in Deutschland denken. Ich wage eine Tendenz bei den Aussagen: Oft unfähig und überbezahlt. Ein völlig zu Unrecht verfestigter Eindruck, da die weitaus überwiegende Mehrheit der Manager mit vollem Einsatz einen tollen Job macht.

Doch diese Schlagzeile lässt bis heute auf sich warten: „Manager sind überwiegend erfolgreich und riskieren bei ihrer Organtätigkeit ihre persönliche Existenz“.

Denn Manager haften in Deutschland für Fehlentscheidungen dem eigenen Unternehmen oder sogar Dritten gegenüber unbegrenzt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Zudem sind hohe Schadenersatzansprüche gegen Manager längst keine Ausnahme mehr, auch wenn sich viele der Inanspruchnahmen ohne große Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit vergleichsweise erledigen lassen. Insofern sollte man sich darüber im Klaren sein, dass die spektakulär in den Medien aufbereiteten Haftungsfälle nur einen Teil des Eisberges darstellen. Und nicht selten werden mit einem Managerhaftungsanspruch Forderungen in Millionenhöhe gestellt – also ein durchaus existenzbedrohendes Szenario.
Hinzu kommt, dass die Compliance-Anforderungen in den Unternehmen stetig zunehmen. Zur Absicherung eigener Entscheidungen werden daher verstärkt auch externe Berater zur Absicherung eigener Entscheidungen eingebunden. Aus Sicht der Manager vollkommen nachvollziehbar – der Entscheidungsgeschwindigkeit und damit der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen wirkt dieses Vorgehen nicht selten entgegen.

Es kann festgehalten werden: Manager haften in Deutschland bereits für einfach fahrlässig begangene Pflichtverletzungen unbegrenzt mit ihrem gesamten Hab und Gut. Das ist der Status quo und relativiert die Aussage, dass Manager zu viel verdienen, deutlich.

Ist die Haftung verhältnismäßig?

Zwar bieten D&O-Versicherungen zum Schutz des Privatvermögens optimalen Versicherungsschutz, jedoch drängt sich auch aufgrund der aufgezeigten, aktuellen Marktentwicklungen eine Fragestellung geradezu auf – ist die Managerhaftung noch verhältnismäßig?

In meinen Augen sollte es bei der Managerhaftung nicht darum gehen, bereits jeder noch so kleinen Nachlässigkeit ein unbegrenztes Haftungsszenario folgen zu lassen. Vielmehr sollte die geforderte Sorgfalt unternehmerischen Handelns mit der Folge einer unlimitierten persönlichen Haftung – die ich übrigens grundsätzlich für richtig halte – doch sinnvollerweise erst bei der groben Fahrlässigkeit als Verschuldensmaßstab ansetzen. Als Konsequenz einer solchen Forderung könnte es zwar zu dann nicht mehr in voller Höhe kompensationsfähigen Schäden im Unternehmen kommen – dies gilt aber auch schon jetzt in Fällen der privilegierten Arbeitnehmerhaftung.

Auch wenn Manager in Deutschland bis auf das letzte Hemd ausgezogen werden können, so sprechen die dramatisch zunehmenden Fälle der Managerhaftung mit Forderungen im Millionenbereich aus meiner Sicht für eine Reform der Managerhaftung. Das derzeitige Damoklesschwert der Haftung kann nämlich auch dazu führen, dass gut ausgebildete und bestens geeignete Führungspersönlichkeiten das Weite suchen und Platz machen für Leute, die vielleicht nicht die erste Wahl gewesen wären, um in die Chef-Etage aufzurücken.

Haftung gegen Qualität abwägen

Der Gesetzgeber ist hier gefragt, auch um damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen langfristig zu sichern. Nicht auszudenken, wenn Spitzenleute nicht mehr derart ins Risiko gehen wollen. Wenn selbst bei geringfügigem Verschulden von Managern Schäden in Millionenhöhe keine Ausnahme sind, dann wird es über kurz oder lang kein „qualifiziertes Personal“ mehr für die Chef-Etagen in Deutschland geben.

Um das Ungleichgewicht zwischen Verantwortung und Haftung von Managern wieder in die Waage zu bringen, sollte die persönliche Haftung von Managern deshalb in Fällen einfacher Fahrlässigkeit begrenzt und nicht mehr unbegrenzt sein. Mein Vorschlag wäre unter Berücksichtigung der stets gewünschten verhaltenssteuernden Wirkung eine Begrenzung in diesen Fällen auf ein Bruttojahresfestgehalt.

Somit darf\’s dann gern ein wenig weniger sein!

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