Wer oder was ist die VOV?

Gute Frage! Eigentlich ist es ganz simpel, man muss es nur wissen: Die VOV ist eine Versicherungsgemeinschaft, bestehend aus vier namhaften Versicherern, die gemeinsam das Risiko der im Namen der VOV Versicherungsgemeinschaft geschlossenen Versicherungsverträge tragen und sich auch die Prämieneinnahmen teilen.


Jeder der sogenannten „Mitversicherer“ hält einen bestimmten prozentualen Anteil an jedem Versicherungsvertrag. In Höhe seines prozentualen Anteils ist er einerseits am übernommenen Risiko, also letztlich der Versicherungssumme des konkreten Vertrags, und andererseits am Risikoentgelt, also der Versicherungsprämie beteiligt. Beispiel: Bei einem von der VOV gezeichneten Versicherungsvertrag über 10 Mio. EUR zu einer Prämie von 10.000 EUR, an dem ein Mitversicherer mit 15 % beteiligt ist, muss dieser Mitversicherer im Versicherungsfall 15% der Schadensumme, maximal 1,5 Mio. EUR, leisten. Für diese Risikobereitschaft erhält er 15% der Versicherungsprämie, also 1.500 EUR. Die Restschadensumme bringen die anderen Mitversicherer auf, jeweils nach Maßgabe ihrer prozentualen Beteiligung am Versicherungsvertrag; entsprechend verteilt sich auch die Restprämie auf die Mitversicherer.

Der führende Mitversicherer

Innerhalb des Kreises der Mitversicherer gibt es bei jedem Versicherungsvertrag einen, der gewissermaßen „primus inter partes“ ist, den sogenannten „führenden“ Mitversicherer.

Das ist nicht notwendig derjenige, der den größten Anteil am Versicherungsvertrag hält, sondern schlicht und einfach derjenige, den die Versicherungsvertragsparteien, also Versicherungsnehmer auf der einen und VOV auf der anderen Seite, als „Führenden“ bestimmen und im Versicherungsschein benennen. Auch die anderen Mitversicherer werden im Versicherungsschein benannt, jeweils mit ihrer prozentualen Beteiligung am Versicherungsvertrag, damit transparent ist, wer von der Prämie welchen Betrag bekommt und wer im Schadenfall was zu zahlen haben wird.

Warum die Vertragsparteien aus dem Kreis der Mitversicherer einen bestimmten zum „Führenden“ machen, kann unterschiedliche Gründe haben. Oft liegt es daran, wer der „Stammversicherer“ des Versicherungsnehmers ist oder derjenige Versicherer, zu dem der vermittelnde Versicherungsmakler die beste Geschäftsbeziehung hat. Für den Schadenfall, also die Regulierung durch die VOV insgesamt, ist jedenfalls völlig irrelevant, wer den Versicherungsvertrag führt und wie groß sein Anteil am Vertrag ist.

Von diesem Grundsatz gibt es aber eine Ausnahme: Im Fall einer Deckungsklage muss der Kläger nicht alle Mitversicherer verklagen, sondern nur den Führenden über dessen Anteil. Das ist in den AVB so vereinbart, um den Aufwand aller Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Das für und gegen den Führenden ergehende Urteil lassen die Mitversicherer gegen sich gelten, ohne selbst Prozesspartei zu sein. Auch das ist in den AVB geregelt.

Ein oder mehrere Verträge?

Nun hieß es eingangs, „eigentlich“ sei alles ganz simpel. Und „uneigentlich“? Nun ja, uneigentlich meint die Rechtsprechung, dass ein Mitversicherungsvertrag „in Wahrheit“ nicht ein (einziger) Vertrag sei, sondern ein Bündel von Versicherungsverträgen. Es sei nämlich so, dass der Versicherungsnehmer „in Wahrheit“ – der Jurist sagt: „konkludent“ – mit jedem der Mitversicherer über dessen Anteil einen selbständigen Versicherungsvertrag abschließt, so dass es insgesamt nicht nur einen Versicherungsvertrag gibt, sondern so viele Verträge wie Mitversicherer. In der täglichen Praxis hat das allerdings keine Bedeutung, insbesondere nicht für die Schadenregulierung.

VOV oder VOV GmbH?

Weiß man nun, wer oder was die VOV ist, bleibt Gleiches für die VOV GmbH zu klären. Auch das ist simpel, und zwar nicht nur „eigentlich“, sondern in jeglicher Hinsicht: Die VOV GmbH ist die Verwalterin der VOV Versicherungsgemeinschaft.

Man kann sich das vorstellen wie bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die ja auch einen Verwalter hat; hier wie dort braucht es jemanden, der die tägliche Arbeit macht, alles am Laufen hält, Verträge im Namen der Gemeinschaft schließt, die Interessen der Gemeinschaft vertritt, Gelder für die Gemeinschaft einzieht, im Namen der Gemeinschaft auszahlt usw. Genau das tut die VOV GmbH:

Sie schließt Versicherungsverträge im Namen der Mitversicherer, archiviert und verwaltet die Versicherungsverträge, nimmt Prämienzahlungen entgegen und verteilt sie an die Versicherer nach dem jeweiligen Anteil am Versicherungsvertrag, kommuniziert mit den Kunden, bearbeitet Schadenfälle aus den Versicherungsverträgen, sammelt Geld für Schadenzahlungen bei den Versicherern ein und erbringt Versicherungsleistungen in deren Namen.

VOV: Gute Idee

Insgesamt also eine zweckmäßige Arbeitsteilung, von der alle Beteiligten nur Vorteile haben: Die Versicherer lassen das D&O-Geschäft durch ausgewiesene Fachleute betreiben, die tagein, tagaus nichts anderes tun. Die Makler treffen jederzeit auf spezialisierte Ansprechpartner, die wissen, wovon sie reden. Die Versicherungsnehmer erhalten Produkte auf qualitativ höchstem Niveau. Und durch die gemeinsame Risikoträgerschaft hat der Kunde die Gewissheit, auf eine finanzstarke Gemeinschaft vertrauen zu können, was er möglicherweise nicht kann, wenn er sein Schicksal in die Hand nur eines Versicherers legt.

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