Die Company Reimbursement-Klausel wird zugunsten der Versicherungsnehmerin vereinbart. Sie legt fest, dass Versicherungsleistungen aufgrund berechtigter Ansprüche auf Ersatz eines Vermögensschaden von Dritten gegen eine versicherte Person aufgrund gesetzlicher oder vertragliche Freistellungsvereinbarungen vom Versicherer direkt gegenüber der Gesellschaft erbracht werden können.