Der Deutsche Corporate Governance Kodex(DCGK) ist ein von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex regelmäßig aktualisiertes und zuletzt im Juni 2022 wieder neu veröffentlichtes Regelwerk mit Empfehlungen und Anregungen hinsichtlich guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung deutscher Unternehmen. Ein aktueller Aspekt der Neufassung betrifft verstärkt auch die nachhaltige Unternehmensführung.
Der DCGK richtet sich zwar primär an börsennotierte Unternehmen, sollte nach Ansicht der Kommission aber auch von nichtbörsennotierten Gesellschaften beachtet werden. Daneben gibt es noch den Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK). Dieser enthält Vorgaben zur guten Unternehmensführung für juristische Personen des öffentlichen Rechts und solche des Privatrechts, die im Mehrheitsbesitz des Bundes stehen.
Die börsennotierten Aktiengesellschaften müssen die Übereinstimmung mit dem jeweils gültigen DCGK erklären und Abweichungen angeben und begründen (siehe § 161 AktG).
Zudem sollen im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems beschrieben werden, wobei auch zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme Stellung genommen werden soll. Dabei muss das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem auch ein an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance Management System (CMS) umfassen.
Bereits hieraus lassen sich auch wieder Haftungsrisiken für Organmitglieder ableiten, etwa, wenn der Vorwurf lautet, dass sich ein Schadenszenario nur deshalb derart entwickeln konnte, weil das CMS unzureichend gewesen ist (Organisationsverschulden).