Fremdmandate

Werden Mitarbeiter der Versicherungsnehmerin in deren Interesse oder auf deren Weisung in Organfunktion bei dritten Unternehmen für Leitungs- oder Aufsichtstätigkeiten entsendet, so können diese Fremdmandate auch im Rahmen einer D&O-Versicherung in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

Versichert ist demnach die Tätigkeit versicherter Personen im Rahmen der Ausübung von entsprechenden Mandaten in dritten Unternehmen, Vereinen, Verbänden oder gemeinnützigen Organisationen. Kein Versicherungsschutz besteht häufig für Fremdmandate in börsennotierten Unternehmen, Unternehmen mit Sitz in den U.S.A., Finanzdienstleistungsunternehmen und evtl. weiteren Branchen.

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