Gehaltsfortzahlung

Tritt der Versicherungsfall dadurch ein, dass gegen einen von einer versicherten Person geltend gemachten anstellungsvertraglichen Anspruch auf Festvergütung mit einem versicherten Haftpflichtanspruch aufgerechnet oder ein solcher im Wege eines Zurückbehaltungsrechts geltend gemacht wird, übernimmt der Versicherer die Fortzahlung der monatlichen (meist Netto-) Festvergütung. Diese Gehaltsfortzahlung ist regelmäßig zeitlich und summenmäßig begrenzt.

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