Innovationsklausel

Sofern eine Innovationsklausel im Bedingungswerk vereinbart ist, gilt der Versicherungsschutz auch für Deckungsinhalte in neueren Bedingungswerken, die über den aktuellen Deckungsinhalt hinausgehen. In den meisten Fällen sind Pflichtverletzungen, die vor Veröffentlichung des neuen Bedingungswerkes begangen werden, davon jedoch nicht erfasst.

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