Es wird grundsätzlich zwischen Bedingungs- und Vertragskontinuität unterschieden. Bei ersterem handelt es sich um die Garantie des Versicherers, dass während der Vertragslaufzeit vorgenommene Änderungen an den Bestimmungen des Versicherungsvertrages nur für neue Pflichtverletzungen gelten. Die Vertragskontinuität bestimmt den Zeitraum in dem bekannte Pflichtverletzungen vor Vertragsschluss versichert sind.