Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme steht dem Versicherungsnehmer grundsätzlich pro Schadensfall einmalig je Versicherungsperiode zur Verfügung. Die Maximierung bestimmt, wie viel der Versicherer darüber hinaus maximal für alle Versicherungsfälle innerhalb des Versicherungsjahres leistet. Pro Schaden zahlt der Versicherer max. die vereinbarte Versicherungssumme.