Nachmeldefrist

Gibt den Zeitraum an, in dem nach Vertragsbeendigung Versicherungsfälle gemeldet werden können. Die schädliche Handlung des Geschäftsführers muss dazu während der Vertragslaufzeit oder im Rahmen der Rückwärtsdeckung begangen worden sein.

Die Nachmeldefrist besteht in den meisten der heutigen Bedingungswerken selbst dann fort, wenn Versicherungsschutz über einen weiteren D&O-Vertrag im Anschluss fortbesteht (Unverfallbarkeit). Hinsichtlich der Dauer von Nachmeldefristen sollten gesetzliche Verjährungsfristen für Pflichtverletzungen berücksichtigt werden.

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