Persönliche D&O-Versicherungen bezwecken den Schutz des Privatvermögens der Versicherungsnehmer. Versicherungsnehmer sind Manager:innen (Geschäftsführung, Vorstand) oder ggf. leitende Angestellte.
Versicherungsschutz wird für den Fall gewährt, dass die versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden vom Unternehmen für das er oder sie tätig ist (ca. 90% aller Fälle) oder von einem Dritten persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird (Vermögenschadenhaftpflicht-Versicherung).
Bei der Persönlichen D&O-Versicherung stehen, anders als bei der Unternehmens-D&O-Versicherung, der versicherungsnehmenden natürlichen Person (Manager…) die Rechte aus der D&O-Deckung ausschließlich zu und sie hat damit volle Entscheidungsbefugnis über die Vertragskonditionen. Eine Änderung oder Kündigung des Vertrages ist somit auch nur der im Versicherungsschein benannten versicherten Person möglich.
Im Gegensatz zur Unternehmens-D&O-Versicherung steht im Schadenfall die Versicherungssumme auch nur der versicherten Person der Individualpolice zur Verfügung und die Versicherungssumme muss somit nicht mit weiteren versicherten Personen oder sogar mit einer versicherungsnehmenden Gesellschaft „geteilt“ werden.
Die Persönliche D&O-Versicherung übernimmt ansonsten dieselben Funktionen wie die Unternehmens-D&O-Deckung, also die qualifizierte Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Befriedigung berechtigter Ansprüche. Prämienschuldner ist die jeweilige versicherte Person. Persönliche D&O-Deckungen bilden auch in Ergänzung zu einer Unternehmens-D&O-Versicherung einen zusätzlichen Sicherheitspuffer und werden zusehends stärker nachgefragt.