D&O-Kolumne: Res publica

Haftungsfälle beruhen typischerweise darauf, dass irgendetwas anders gelaufen ist als erwartet und sich am Ende ein Schaden realisiert, mit dem niemand gerechnet hat. Aber es wird immer irgendjemanden geben, der rückblickend meint, dass die Entwicklung vorhersehbar gewesen sei.


Solche Weisheit ist meistens aber nur Illusion und entlarvender Ausdruck dafür, dass der vermeintlich Wissende Opfer seiner begrenzten Rationalität ist, die sich nämlich (unter anderem) durch den Rückschaufehler mitteilt.

Das ist die – kognitionspsychologisch und rechtlich anerkannte – Illusion, aus Eintritt oder Höhe eines Schadens irgendeinen Rückschluss auf dessen Wahrscheinlichkeit ziehen zu können. Vor diesem Hintergrund beurteilt der BGH Managerhaftungsfälle in ständiger Rechtsprechung nicht ex post (also aufgrund der Tatsachen, die zum Zeitpunkt der Urteilsfindung bekannt oder erkennbar sind), sondern ex ante (also danach, was zur Zeit der schadenverursachenden Handlung oder Unterlassung bekannt und erkennbar war).

Allerdings hält es der BGH weder für untunlich noch gar für treuwidrig, erst einmal einen Prozess über die Frage der Haftung zu führen und in diesem Prozess – unter sorgfältiger Abwägung aller wechselseitig vorgetragenen Tatsachen – über die Verantwortlichkeit zu befinden.

Einen anderen Weg zum Umgang mit Verantwortlichkeit hat jüngst der damalige Bundestagspräsident Dr. Schäuble aufgezeigt. Zunächst hat Schäuble (Schäuble skeptisch zu Enquêtekommission oder U-Ausschuss – WELT) – in Ansehung politischer Entscheidungen während der Corona-Krise zwar richtigerweise bekundet: „Wir müssen trennen zwischen Entscheidungen in der Krise und Rechthaberei hinterher“. Dann hat er aber ausgeführt, der nächste Bundestag solle verstehen, „dass nahezu alle, die in schwieriger Lage Verantwortung getragen haben, ihr Bestmögliches getan haben. Vielleicht war das nicht immer gut genug, aber insgesamt stehen wir so schlecht nicht da“, weshalb er wenig von dem Vorschlag halte, dass der nächste Bundestag einen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Politik einsetzt.

„Werden Verfehlungen oder Missstände in Regierung und Verwaltung oder Fehlverhalten von Politikern vermutet, dann darf der Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen.“ heißt es auf der Website des Bundestags (Deutscher Bundestag – Die Kontrolle der Bundesregierung). Schäuble wiederum zitiert für seine Meinung dezidiert den nordrhein-westfälischen Sozialminister Karl-Josef Laumann, der gesagt habe: «Wer nach der Krise nicht den Rechnungshof am Arsch hat, hat alles verkehrt gemacht.» Nimmt man beides zusammen, dann besteht jedenfalls eine Anfangsvermutung, die einen Untersuchungsausschuss rechtfertigt.

Nun frage ich mich: Kann es wirklich sein, dass der (damals noch amtierende) Präsident eines Bundestags dem nächsten Bundestag ernstlich nahelegt, möglichem Fehlverhalten staatlicher Organe noch nicht einmal nachzugehen, sondern es von vornherein auf sich beruhen zu lassen, weil – auch ihn zitiert Schäuble zur Rechtfertigung – Gesundheitsminister Jens Spahn schon früh gesagt habe, „dass wir einander viel zu verzeihen haben werden“?

Seit wann schließen Verzeihen und Verantwortung einander aus? Ist es nicht so, dass Verzeihen eher dem zuteil wird, der sich vorher zu seiner Verantwortlichkeit bekannt hat, als dem, der sie leugnet? Gibt es vielleicht eine neue rechtliche Kategorie des Inhalts, dass sich nicht verantworten muss, wer rechtzeitig darauf verweist, dass die Entscheidungssituation schwierig gewesen  sei? Oder dürfen politische Entscheider sich einfach sorgloser verhalten als Entscheidungsträger in Unternehmen?

Und wieso eigentlich soll es auf staatlicher Ebene weniger tunlich sein, möglichen Verfehlungen in einem dafür vorgesehenen Untersuchungsverfahren nachzugehen als auf privater Ebene? Oder kann sich ein Geschäftsleiter, der auf Haftung in Anspruch genommen wird, künftig auch darauf berufen, dass schon die Klageerhebung gegen ihn treuwidrig sei, weil seine zur Überprüfung anstehende Entscheidung angeblich unter besonders schwierigen Umständen zu treffen war?

Erinnert sei: Der Staat ist res publica. Eine öffentliche Angelegenheit.

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