Vom Versicherungsschutz erfasst sind unbekannte Pflichtverletzungen der versicherten Personen, die vor Vertragsbeginn begangen worden und während der Vertragslaufzeit oder in der Nachmeldefrist zu einem Versicherungsfall führen.
Vom Versicherungsschutz erfasst sind unbekannte Pflichtverletzungen der versicherten Personen, die vor Vertragsbeginn begangen worden und während der Vertragslaufzeit oder in der Nachmeldefrist zu einem Versicherungsfall führen.