Aufrechnung als Versicherungsfall
D&O-Kolumne: Schmarrn
Artikel von Oliver Lange
Ein Schmarrn ist eine süße Mehlspeise, Kaiserschmarrn beispielsweise. Gleichzeitig handelt es sich um ein Synonym für Unfug. Was ich soeben gelesen habe, ist Letzteres und lässt sich nur durch kleinere oder größere Mengen des Ersteren ertragen. Glucose stärkt bekanntlich den Gleichmut.
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