Versicherte Tätigkeit ist das Handeln oder Unterlassen versicherter Personen in ihren jeweils bedingungsseitig aufgeführten Funktionen einschließlich der gesamten operativen Tätigkeit. Versichert ist danach insbesondere die aus zivil- oder öffentlich-rechtlichen Anspruchsgrundlagen hergeleitete Verpflichtung zum Schadenersatz, sofern die versicherte Person in organschaftlicher Tätigkeit, d.h. etwa in ihrer Funktion als Mitglied des Vorstands, der Geschäftsführung oder des Aufsichts- bzw. Beirates, eine vorgeworfene Pflichtverletzung begangen hat.