Die Wiederauffüllungsoption ist ein sinnvoller Bestandteil einer D&O-Versicherung. Von der Maximierung der Versicherungssumme unterscheidet sich die Wiederauffüllungsoption dadurch, dass sie nur bei konkret entstandenem Bedarf optional gezogen werden kann. Konkret in dem Fall, in dem die Versicherungssumme einer Versicherungsperiode durch einen Versicherungsfall bereits teilweise oder vollständig verbraucht ist.
In derselben Versicherungsperiode wird der verbrauchte Betrag dann innerhalb einer bedingungsseitig vorgegebenen Frist für potenziell weitere zukünftige Versicherungsfälle der gleichen Versicherungsperiode wieder zur Verfügung gestellt.
Für bereits zum Zeitpunkt des Gebrauchmachens von dieser Option bekannte Versicherungsfälle steht die frische Versicherungssumme jedoch nicht zur Verfügung. Das Recht zur Wiederauffüllung steht der Versicherungsnehmerin/dem Versicherungsnehmer üblicherweise nur einmal pro Versicherungsperiode zu.
Für das Bereitstellen der neuen Versicherungskapazität innerhalb derselben Versicherungsperiode wird ein gesonderter Beitrag fällig, der meist in der Größenordnung einer Jahresprämie des betreffenden D&O-Vertrages veranschlagt werden kann.
Die Zuschlagsprämie bei einer Maximierung der Versicherungssumme ist zwar regelmäßig günstiger, oftmals besteht aber für eine frische Versicherungskapazität kein Bedarf, da die Versicherungssummen zumeist auskömmlich sind.