Wissentlichkeitsausschluss

Eine Vereinbarung, die alle D&O Versicherungsbedingungen gemein haben, ist der Ausschluss von Versicherungsfällen, die auf einer wissentlichen Pflichtverletzung der versicherten Person beruhen. Danach handelt wissentlich derjenige Versicherte, der die verletzten Pflichten positiv kennt. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer wissentlichen Pflichtverletzung obliegt dem Versicherer.

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