Bei einer Firmenstellungnahme handelt es sich um eine sachlich fundierte Stellungnahme gegenüber einer Behörde, die gegen eine versicherte Person wegen einer bei der versicherten Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung ein standes-, disziplinar- oder aufsichtsrechtliches Verfahren betreibt, beziehungsweise ein Straf-, ein Ordnungswidrigkeiten- oder ein sonstiges behördliches Verfahren gegen diese eingeleitet hat.
Im Rahmen der Unternehmens-D&O-Versicherung werden hierfür die Kosten eines Rechtsanwalts übernommen, der für die Versicherungsnehmerin oder ein Tochterunternehmen eine solche Stellungnahme gegenüber einer Behörde abgibt. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten einer Firmenstellungnahme ist, dass der Verfahrensgegenstand mit einer Pflichtverletzung in Zusammenhang steht, die einen gedeckten Versicherungsfall ausgelöst hat oder den Eintritt eines solchen Versicherungsfalls ernstlich befürchten lässt. Zudem sollte die Stellungnahme im Interesse der betroffenen versicherten Person liegen, was stets dann der Fall sein dürfte, wenn die Firmenstellungnahme auf die Einstellung des betreffenden Verfahrens gerichtet ist.