Oliver Lange erläutert in „Der Aufsichtsrat“ die Plausibilisierungshaftung als einen relevanten Aspekt der Aufsichtsratstätigkeit. Aufsichtsratsmitglieder, die mit juristischen Fragestellungen konfrontiert werden und denen es selbst an juristischem Knowhow fehlt, dürfen sich nicht nur auf einen eingeholten Rechtsrat berufen. Sie sind vielmehr dazu verpflichtet, die gedankliche Herleitung nachvollziehen zu können.
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