Immer mehr Anbieter schauen derzeit noch genauer hin, welche Unternehmen Sie versichern wollen und welche nicht. Einige Unternehmen berichten, sie bekämen kaum noch Deckung, weil D&O-Versicherer die Regenschirme zuklappen. Das ist gefährlich, denn D&O-Versicherungsschutz ist ein wichtiger Bestandteil für eine gut funktionierende Wirtschaft.
Richtig ist, dass das wirtschaftliche Umfeld anspruchsvoller geworden ist, nicht zuletzt durch die Corona-Krise. Wahr ist aber auch, dass selbst in vermeintlich krisengeschüttelten Branchen gesunde Unternehmen anzutreffen sind, die kein größeres Risiko darstellen als solche aus einer grundsätzlich bevorzugten Branche. So zählt zumindest das Mittelstandsgeschäft auch immer noch zu einem hart umkämpften Marktsegment. Fest steht, dass jedenfalls in diesem klein- und mittelständischen Bereich seit Jahren mit gutem Underwriting einer unverhältnismäßig hohen Volatilität entgegengewirkt werden konnte. Managerhaftpflichtrisiken sind also weiterhin gut versicherbar und das ist auch wichtig.
Managerhaftungsrisiko adäquat absichern
Wer als Geschäftsführer oder Vorstand in Deutschland tätig ist, haftet unbegrenzt mit seinem gesamten Privatvermögen für schadenverursachende Pflichtverstöße. Das gilt selbst bei einfacher Fahrlässigkeit, wie einer versäumten Frist, die das eigene Unternehmen um eine hohe Fördersumme bringt. So einen Vermögensschaden muss ein Unternehmensleiter dann womöglich aus eigener Tasche ausgleichen. Gerade im Mittelstand setzen Entscheider praktisch jeden Tag ihre eigene Existenz aufs Spiel. Deutschland geht streng mit seinen Firmenlenkern um.
Die landläufige Meinung, Manager könnten sich fast alles erlauben und bekommen hinterher noch einen dicken Geldkoffer, stimmt daher nicht.
Insofern ist die D&O-Versicherung aus der Welt der Entscheider nicht mehr weg zu denken. Denn eine D&O-Versicherung schützt in zweierlei Hinsicht vor den teils existenzbedrohend hohen Inanspruchnahmen durch das eigene Unternehmen oder Dritte.
Als Vermögenschadenhaftpflicht-Police stellt sie betroffene versicherte Personen frei, wenn sie tatsächlich Schadenersatz leisten müssen. Vor allem aber tritt sie ein, wenn es darum geht, die Ansprüche erfolgreich abzuwehren.
Viele Geschäftsleiter unterschätzen, wie wichtig neben der ggf. zu leistenden Schadenersatzzahlung diese Rechtsschutz-Komponente ist. So schützt die D&O-Versicherung zunächst vor unberechtigt erhobenen Ansprüchen – ein bedeutender Leistungsinhalt, da bereits eine qualifizierte Anspruchsabwehr auch schnell sechsstellige Euro-Beträge veranlassen kann, die durch die D&O-Versicherung übernommen werden. Darum bestehen auch immer mehr Geschäftsleiter darauf, dass ihr Unternehmen eine D&O-Versicherung zu ihren Gunsten abschließt.
Wer das Unternehmen wechselt oder erstmals in die Geschäftsleitung aufrückt, sollte sich den D&O-Schutz idealerweise bereits im Anstellungsvertrag zusichern lassen. Jeder Unternehmensleiter sollte als versicherte Person zumindest alle 2 Jahre die Bedingungen der D&O-Versicherung auf den Prüfstand stellen und sich von deren Aktualität überzeugen. Von Vorteil sind hier überschaubare und transparente Bedingungswerke. Im Zweifelsfall sollte man jemanden fragen, der sich damit auskennt.
Risiken innerhalb der Police
Was sich die Chefs in größeren Unternehmen aber bewusst machen müssen, ist der große Kreis der versicherten Personen. Da sind nicht nur sie selbst versichert, sondern auch weitere Organmitglieder, die mit ihnen in der Geschäftsführung oder im Vorstand sitzen oder als Geschäftsleiter einer Tochtergesellschaft angestellt sind und noch eine Vielzahl weiterer versicherte Personen wie Prokuristen und Leitende Angestellte.
Die Betroffenen „teilen“ sich die Versicherungssumme, falls es in einer Versicherungsperiode zu mehreren Versicherungsfällen kommt. Schöpft sie dann womöglich schon eine versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung ab, ist jemand anders in derselben Versicherungsperiode dann möglicherweise nicht oder nicht mehr ausreichend genug versichert.
Manager können sich daher auch selbst absichern mit einer von der Firma unabhängigen Police. Diese persönlichen D&O-Versicherungen werden nicht geteilt und haben verschiedene weitere Vorteile, müssen aber auch aus eigener Tasche bezahlt werden.
Es gibt für Unternehmensleiter also genügend Möglichkeiten ihr Organhaftungsrisiko adäquat abzusichern – die D&O-Versicherer stellen die schützenden Schirme zur Verfügung.